Ab 1. August gibt’s in Berlin das kostenlose Schülerticket.

Jetzt das kostenlose Schülerticket Berlin online beantragen!

Ab dem 1. August 2019 können Schülerinnen und Schüler Busse und Bahnen im Tarifbereich Berlin AB kostenlos nutzen. Die dafür benötigte, personalisierte fahrCard können sie ab sofort und ausschließlich online unter BVG.de/schuelerticket beantragen.

Wer pünktlich zum 1. August mit einer neuen fahrCard ausgestattet sein möchte, muss seinen Antrag bis spätestens 10. Juli stellen. Bequem haben es diejenigen, die schon jetzt ein Schülerticket im Abo haben: Diese Verträge werden automatisch auf die neuen, kostenlosen Bedingungen umgestellt, die vorhandene fahrCard kann in diesen Fällen einfach weiter genutzt werden.

Für die Neubeantragung des kostenlosen Schülertickets müssen der gültige Berliner Schülerausweis I sowie ein aktuelles Lichtbild hochgeladen werden. Anschließend kommt die fahrCard per Post und gilt dann für vier Jahre.

Bei Oberschülern kann die Gültigkeit auch vorher enden – nämlich mit Ablauf des Schuljahrs, in dem der 16. Geburtstag liegt. Es sei denn, die Berechtigung wird durch einen aktuellen Schülerausweis erneut nachgewiesen.

Auch jene Berliner Kinder über 6 Jahre, die noch keine Schule besuchen, können das Ticket nutzen. Als Nachweis kann z.B. der Aufnahmebescheid der Schule, die Schulzuweisung oder der Rückstellungsbescheid einer Berliner Behörde hochgeladen werden.

Im Tarifbereich AB ist die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrads im Schülerticket inbegriffen. Und für Fahrten ins Umland kann wie beim bisherigen Abo ein Anschlussfahrausweis für den Tarifbereich C genutzt werden. Alle weiteren Details zur Beantragung und den Tarifbestimmungen finden sich auf BVG.de/schuelerticket.

Die erforderlichen Ausgleichszahlungen für das kostenlose Schülerticket erhält die BVG vom Land Berlin.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

Eine Antwort

  1. Hey BVG,
    was machen denn die Berliner Eltern, die nicht in der Lage sind, das ab 1.8.2019 gültige Schülerticket mangels Internet-Anschluß zu beantragen ????????? Bekommen die dann keines ?. Welche anderen „altdeutschen “ Möglichkeiten bieten Sie denen an ?
    MfG

    Jürgen Kosbab

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