Alte Försterei: Stadionbetriebsgesellschaft übt ihr vertraglich gesichertes Ankaufsrecht aus.

Das Stadiongelände An der Alten Försterei befindet sich bislang im Eigentum des Landes Berlin. Nun hat die Betreibergesellschaft des Fußballstadions ihr vertraglich gesichertes Ankaufsrecht ausgeübt. Auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener wird der Senat an diesem Dienstag über das Vermögensgeschäft entscheiden.

Der Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die BIM Berliner Immobilien Management GmbH, und der „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG besteht seit September 2008. Er sieht die Möglichkeit für die Erbbauberechtigte vor, das Grundstück zu erwerben. Der entsprechende Kaufvertrag wurde im November gezeichnet und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus.

Der Kaufpreis entspricht dem Verkehrswert. Die Nutzungsbindung als Standort eines Fußballstadions ist im Grundbuch für weitere 15 Jahre gesichert. Im Fall einer Weiterveräußerung besteht ein Vorkaufsrecht für das Land Berlin.

Finanzsenator Wesener: „Mit dem Kauf und den geplanten Investitionen bekennt sich der 1. FC Union Berlin zu seinem traditionellen Standort. Der Kaufvertrag sichert wesentliche Interessen des Landes Berlin. Es ist darum ein gutes Geschäft für beide Seiten.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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