Anschlag auf BVB-Bus im April 2017 – 14 Jahre Haft für Attentäter.

Obwohl die Staatsanwaltschaft Dortmund eine lebenslängliche Haftstrafe gefordert hatte, verurteilte das Landgericht Dortmund den Attentäter für den Anschlag auf den Bus des BVB im April 2017 heute nur zu einer Haftstrafe von 14 Jahren wegen 28fachen Mordversuchs und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Tod von 28 Menschen billigend (bedingter Vorsatz) in Kauf genommen habe.

Als strafmildernd wurde nach Angaben der Pressestelle des LG Dortmund gegenüber der TP Presseagentur ein Teilgeständnis des Angeklagten gewertet, das zu einer erheblichen Verkürzung der Hauptverhandlung geführt hatte. Insbesondere wurde ihm aber „zu Gute“ gehalten, dass er, obwohl das ermittlungstechnisch nicht (mehr) möglich war, über die Zusammensetzung des Sprengsatzes so genaue Angaben machte, so dass von einem Sachverständigen die Sprengwirkungsweise nachvollzogen werden konnte.

Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

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