Aus dem Tagesspiegel „Checkpoint“.

Morgen ernennt der Senat Margarete Koppers zur Generalstaatsanwältin auf Lebenszeit – obwohl gegen die frühere Polizeivizepräsidentin seit April 2017 ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen in der Schießstandaffäre läuft. Möglich wird die Ernennung, weil es kein Disziplinarverfahren gegen sie gibt – laut Innenverwaltung war das als „nicht zwingend notwendig“ erachtet worden. Doch das widerspricht einer seit 2007 geltenden Geschäftsanweisung „für die gesamte Polizeibehörde“, der zufolge bereits ein „disziplinarrechtlich erheblicher Sachverhalt“ vorliegt, wenn „Tatsachen, die den Gegenstand eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens bilden, bekannt werden“ und der „betroffene Beamte als Beschuldigter“ geführt wird. Heißt: Ein Disziplinarverfahren ist zwangsläufig. Eigentlich.

Bis zum Abschluss der Ermittlungen ruht ein solches Verfahren in der Regel, um der Justiz nicht vorzugreifen. Doch genau das tat Innensenator Andreas Geisel, für den „kein Fehlverhalten erkennbar“ ist: Der Weg für Koppers an die Spitze der Staatsanwaltschaft war damit frei. Doch auch Justizsenator Dirk Behrendt selbst, der die Ernennung von Koppers vorschlägt, schrieb einem von den Schießstand-Schadstoffen betroffenen Beamten im Januar 2018: „Grundsätzlich führt die Anzeige einer innerdienstlichen Straftat gegen einen Beamten immer zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens.“ Was dort nicht stand: Es sei denn, es passt dem Senat nicht in die Personalplanung.

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