Auslieferungsverfahren gegen Carles Puigdemont vor dem endgültigen Abschluss.

SCHLESWIG. Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein hat heute bestätigt, dass der Europäische Haftbefehl gegen den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont von dem zuständigen spanischen Gericht zurückgenommen worden ist.

Damit ist dem Auslieferungsverfahren die Grundlage entzogen.

Bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig ist nunmehr beantragt worden, den Auslieferungshaftbefehl gegen Carles Puigdemont aufzuheben.

Nach Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls wird das Auslieferungsverfahren beendet sein.

Auslieferungshaftbefehl gegen Carles Puigdemont wurde nun auch endgültig aufgehoben.

Mit heutigem Beschluss hat der I. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts auf Antrag des Generalstaatsanwalts den Auslieferungshaftbefehl gegen den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont aufgehoben, nachdem die spanische Justiz am 19. Juli 2018 auf die Auslieferung verzichtet hatte.

Dies teilte das OLG Schleswig soeben mit.

Extradition arrest warrant against Carles Puigdemont revoked.

Today, upon application by the Prosecutor General and after the Spanish judiciary, on July 19, 2018, had relinquished the right to Puigdemont’s extradition, the I. Senate for Criminal Matters of the Oberlandesgericht for the State of Schleswig-Holstein revoked the extradition arrest warrant against the former Catalan regional president Carles Puigdemont.

Irrsinniger Haftbefehl.

Zum endgültigen Aus des Auslieferungsverfahrens und zur Aufhebung des internationalen Haftbefehls gegen Carles Puigdemont erklärte der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko, gegenüber der TP Presseagentur Berlin:

„Es ist sehr erfreulich, dass der irrsinnige Haftbefehl gegen Carles Puigdemont endlich aufgehoben wurde. Wir haben von Anfang an eine politische Lösung in diesem Konflikt gefordert, der nicht mit dem Mitteln des Strafrechts zu lösen ist.“

 

Eine Antwort

  1. Gab es da nicht einen Schleswig-Holsteinischen Generalstaatsanwalt, der das völlig anders sah?
    Und was macht dieser Zepter nun?
    Geht er in sich und bekennt, unfähig zu sein?

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