Ausschluss eines Abgeordneten aus der Bürgerschaftssitzung.

Das Hamburgische Verfassungsgericht verhandelt am Donnerstag, 14. Dezember 2017 im Verfahren über den Antrag eines Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft, der sich gegen einen von der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft ausgesprochenen Ausschluss aus der Sitzung der Bürgerschaft am 1. März 2017 wendet.

Im Einzelnen liegt dem folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Antragsteller ist seit dem 2. März 2015 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft. Er gehörte ursprünglich der Fraktion der Partei Alternative für Deutschland (AfD) an und ist inzwischen fraktionslos. Zur Aktuellen Stunde der Bürgerschaftssitzung am 1. März 2017 hatte die Fraktion der Christlich Demokratischen Union (CDU) das Thema „Türkischer Nationalismus und demokratiefeindliche Hetze – Hamburg sagt NEIN!“ angemeldet. Wegen mehrerer Äußerungen im Rahmen seines Debattenbeitrages zu diesem Thema wurde der Antragsteller im Anschluss an die Aktuelle Stunde von der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft von der weiteren Sitzung der Bürgerschaft ausgeschlossen.

Die mündliche Verhandlung in diesem Verfahren findet am Donnerstag, den 14. Dezember 2017 um 12.30 Uhr im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg statt. Mit der Verkündung einer Entscheidung sei in diesem Termin nicht zu rechnen.

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