Ausweitung von Richtermacht ohne sachlichen Grund.

Berliner Strafverteidigervereinigung erachtet die Forderungen des Strafkammertages in Würzburg als „Eines Rechtsstaats unwürdige Forderungen des Strafkammertages“.

Kaum ist am 24. August 2017 das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens in Kraft getreten, fordern reichlich einen Monat später rund 80 Vorsitzende von Strafkammern und Strafsenaten unter dem Motto „Gerechter Strafprozess braucht gute Gesetze“ von der neu zu bildenden Bundesregierung im Koalitionsvertrag zu vereinbaren:

„Wir werden das Strafverfahren weiter praxisgerecht verbessern und die Wahrheitsfindung im Strafprozess erleichtern.“

(https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2017/pressemitteilung.634187.php)

Wie sich die insgesamt zwölf konkretisierenden Forderungen allerdings mit dem Ruf nach einem gerechten Strafprozess vereinbaren lassen, bleibt schleierhaft. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass nicht die Wahrheitsfindung, sondern Verurteilungen erleichtert und die Überprüfung von Urteilen erschwert werden sollen. Selbst die Frage des gesetzlichen Richters soll im Revisionsverfahren der Überprüfung entzogen werden.  Dass neben der Hauptverhandlung konsequenterweise die Verfassungsgerichte angerufen werden müssten, scheinen die Vorsitzenden in Kauf zu nehmen. Wie sich dies allerdings mit der Forderung nach einer „praxisgerechten Verbesserung“ decken soll, bleibt offen.  Die Einschränkung von Rechtsmitteln (Zulassungserfordernis der Revision bei Urteilen der kleinen Strafkammer sowie Abschaffung der Sprungrevision) ist nicht weniger als Ausweitung von Richtermacht ohne sachlichen Grund.

Weiter: Wo sich noch im März 2017 der Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Andreas Mosbacher im Rechtsausschuss für verstärkte Videovernehmungen aussprach und erklärte, er habe „Tage und Wochen damit verbracht, Polizeibeamte anzuhören“, um herauszufinden, was in einer Vernehmung tatsächlich gesagt worden sei, reicht seinen Richterkollegen jetzt scheinbar zur Wahrheitsfindung – jedenfalls in Massenverfahren – sogar die Verlesung von Zeugenfragebögen. Den Eindruck, dass nicht prozessuale Wahrheit, sondern Effizienz um den Preis der Wahrheitsfindung im Vordergrund steht, bestätigt am Rande der Tagung der Leiter der Arbeitsgruppe „Zukunft des Strafprozesses“ Clemens Lückemann, seit 2013 Präsident des OLG Bamberg und seit 2015 außerdem Verfassungsrichter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, in einem Interview mit LTO in dem er zur Beschleunigung von Wirtschaftsstrafverfahren vorschlägt: „Außerdem könnte man die Verteidigervergütung für eine gewisse Anzahl an Hauptverhandlungstagen erhöhen, danach aber absenken.“

(https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/strafkammertag-wuerzburg-interview-clemens-lueckemann-stpo-reform/2/)

Der Verteidiger, der also seinem Mandanten einen schnellen Deal verkauft, soll finanziell belohnt, derjenige, der um Aufklärung bemüht ist, abgestraft werden. Verteidiger, die sich dergestalt korrumpieren lassen, werden nicht ohne Grund als Verurteilungsbegleiter bezeichnet. Neu ist, dass sich eine Gruppe von Richtern, die sich selbstverliebt als „hochkarätige Praktiker“ anpreist, dies offenbar nunmehr ganz offiziell als Idealzustand der Rechtspflege begreift und sich in ihrer Aufgabe nicht mehr zuvörderst als kritische Kontrolle der Staatsanwaltschaft, sondern als Anklagevollstrecker versteht. Man muss also nicht mehr skeptisch über die Grenzen schauen, um Rechtsstaatsmüdigkeit in anderen europäischen Staaten auszumachen. Ein Blick in die Presseerklärung des sog. 2. Strafkammertages ist hierfür vollkommen ausreichend.

Bundesweiter Strafkammertag in Würzburg – Hohe Forderungen an die Politik.

Berlin, den 28. September 2017

Der Vorstand

http://tp-presseagentur.de/bundesweiter-strafkammertag-in-wuerzburg-forderungen-an-die-politik/

 

3 Antworten

  1. Könnte auch von Roland Freisler stammen:
    „Wir werden das Strafverfahren weiter praxisgerecht verbessern und die Wahrheitsfindung im Strafprozess erleichtern.“

  2. „Effizienz um den Preis der Wahrheitsfindung in den Vordergrund stellen“, so bestätigte am Rande der Tagung der Leiter der Arbeitsgruppe „Zukunft des Strafprozesses“ Clemens Lückemann, seit 2013 Präsident des OLG Bamberg und seit 2015 außerdem Verfassungsrichter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
    Warum also nicht gleich eine effiziente Wahrheitsfindung mittels Waterboarding erzielen?
    „Waterboarding ist Peanuts“. Mit dieser Aussage sorgte zwar Donald Trump für Entsetzen, doch dürfte das ‚Entsetzen‘ bei Clemens Lückemann weit hinter der Effizienz angesiedelt sein.
    Alles in Allem ist der 12-Punkte-Plan nichts anderes als der Ruf nach Schnell- und Standgerichten, bei denen Fachanwälte für Strafrecht höchst unwillkommene Erscheinungen sind.

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