Bartels für seine Verdienste als Wehrbeauftragter geehrt.

Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer ehrt den ehemaligen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Herrn Dr. Hans-Peter Bartels, nachträglich im Rahmen eines Festaktes und einer Serenade.

Serenade anlässlich der Verabschiedung von Herrn Dr. Hans-Peter Bartels, ehemaliger Wehrbeauftragter in Deutschen Bundestag, durch die Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer und dem Generalinspekteur der Bundeswehr, General Eberhard Zorn, am 29. September 2020 in Berlin.
Serenade anlässlich der Verabschiedung von Herrn Dr. Hans-Peter Bartels, ehemaliger Wehrbeauftragter in Deutschen Bundestag, durch die Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, am 29.September 2020 in Berlin.
Serenade anlässlich der Verabschiedung von Herrn Dr. Hans-Peter Bartels, ehemaliger Wehrbeauftragter in Deutschen Bundestag, durch die Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, am 29. September 2020 in Berlin.

Am heutigen Abend hat die Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, den bereits geschiedenen 12. Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Herrn Dr. Hans-Peter Bartels, nachträglich für seine Verdienste rund um die Bundeswehr in seinem ehemaligen Amt geehrt.

Bedingt durch die zahlreichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie, verschob sich die bereits für Mai beabsichtige Ehrung in Form eines Festaktes und einer feierlichen Serenade, als besondere Ehrenbekundung der Bundeswehr für Persönlichkeiten, die sich in außerordentlichem Maße um die Bundeswehr verdient gemacht haben. 

Dr. Hans-Peter Bartels war von 1998 bis zu seiner Ernennung zum Wehrbeauftragten am 21. Mai 2015 Mitglied des Deutschen Bundestages. Überdies war der studierte Politikwissenschaftler als Verteidigungsexperte ordentliches Mitglied im Verteidigungsausschuss, dessen Vorsitz er ab 2014 (18. Wahlperiode) inne hatte.

In seiner Funktion als Wehrbeauftragter galt sein verstärktes Augenmerk der Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten. Aber auch die Attraktivität des Dienstes, die Innere Führung und die Fürsorge sowie die Aufklärung jeglicher Art von Verfassungsfeindlichkeit lagen ihm besonders am Herzen. 

Annegret Kramp-Karrenbauer ehrte ihn als eine Persönlichkeit, „der die Bundeswehr mit kritischer Sympathie begleitet hat“ und einem Wehrbeauftragten, der sich dem „Wohl des Landes und unserer Soldatinnen und Soldaten gleichermaßen verpflichtet“ gefühlt hat.

Der Wehrbeauftragte ist nach Artikel 45b des Grundgesetzes „zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle“ über die Streitkräfte eingesetzt und hat dem Parlament über den inneren Zustand der Bundeswehr zu berichten. Dabei hat er als „Anwalt der Soldatinnen und Soldaten“ sowohl das Recht auf Auskunft und Akteneinsicht gegenüber der Verteidigungsministerin und deren unterstellten Dienststellen, als auch auf Truppenbesuche – jederzeit und auch unangemeldet.

Jede Soldatin und jeder Soldat der Bundeswehr hat die Möglichkeit, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden.

 Fotoquellen: Redaktion der Bundeswehr

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