Berufungsverhandlung über die Unterlassungsklage Erdoğan gegen Böhmermann.

(7 U 34/17).

Die Berufungsverhandlung über die Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan gegen Jan Böhmermann findet am Dienstag, den 27. Februar 2018, vor dem 7. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts statt. Gegenstand des Rechtsstreits ist das in der Sendung „Neo Magazin Royale“ vom 31. März 2016 verlesene Gedicht „Schmähkritik“. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage Erdoğans mit Urteil vom 10. Februar 2017 teilweise stattgegeben und Böhmermann bestimmte Äußerungen in Form einzelner Passagen des Gedichts untersagt. Die Sitzung des 7. Zivilsenats beginnt um 14:30 Uhr im Hanseatischen Oberlandesgericht, Plenarsaal, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg. Mit einer Entscheidung des Gerichts am Tag der mündlichen Verhandlung ist nicht zu rechnen. Üblicherweise wird ein Verkündungstermin anberaumt, der mehrere Wochen nach der mündlichen Verhandlung liegt.

In der Berufungsinstanz ist über die Unterlassungsklage des türkischen Staatspräsidenten neu zu entscheiden. Gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Februar 2017 (s. dazu die Pressemitteilung vom 10. Februar 2017) hatte Böhmermann als Beklagter Berufung eingelegt, um eine Aufhebung des teilweisen Verbots zu erreichen. Der Umfang dieses Verbots entspricht der vorläufigen Regelung, die das Landgericht Hamburg bereits in einer einstweiligen Verfügung vom 17. Mai 2016 erlassen hatte (siehe dazu die Pressemitteilung vom 17. Mai 2016). Dem Berufungsverfahren hat sich Erdoğan als Kläger mit dem Ziel angeschlossen, Böhmermann sämtliche in dem Gedicht enthaltenen Äußerungen in Bezug auf seine Person untersagen zu lassen.

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