Brexit: EU-Kommission enttäuscht über Ausgang der Abstimmung im Unterhaus.

Die Europäische Kommission hat das Ergebnis der Brexit-Abstimmung gestern (Dienstag) Abend im Unterhaus bedauert. „Wir sind enttäuscht, dass die britische Regierung nicht in der Lage war, eine Mehrheit für das im November von beiden Parteien vereinbarte Austrittsabkommen zu sichern“, sagte Kommissionssprecher Margaritis Schinas heute (Mittwoch) in Brüssel. Auf die Frage, wie es jetzt weitergehe, sagte Schinas: „Schauen Sie nach London und nicht nach Brüssel, um Antworten zu erhalten.“

„Auf Seiten der EU haben wir alles in unserer Macht Stehende getan, um der Ministerpräsidentin zu helfen, das Abkommen, das sie ausgehandelt und mit der EU vereinbart hat, zu ratifizieren. Angesichts der zusätzlichen Zusicherungen, die die EU im Dezember, Januar und gestern gegeben hat, können wir nichts mehr tun. Wenn es einen Ausweg aus der derzeitigen Sackgasse gibt, muss dieser in London gefunden werden“, sagte Schinas.

Die EU ihrerseits steht weiterhin zu dem Austrittsabkommen, einschließlich der Letztsicherung (Backstop), die dazu dient, eine harte Grenze in Irland zu verhindern und die Integrität des Binnenmarkts zu wahren, sofern und solange keine alternativen Regelungen gefunden werden.

Mit nur noch 16 Tagen bis zum 29. März hat dieses Ergebnis die Wahrscheinlichkeit eines „No-Deal“ Brexit oder die Möglichkeit eines „No-Brexit“ deutlich erhöht. Die EU wird ihrerseits ihre No-Deal-Vorbereitungen fortsetzen und sicherstellen, dass die EU auf alle Szenarien vorbereitet ist.

Die EU ist nach wie vor entschlossen, eine harte Grenze auf der irischen Insel zu vermeiden und die  Integrität des Binnenmarkts und der Zollunion unter allen Umständen zu gewährleisten. Die Kommission ist überzeugt, dass, da keine anderen Lösungen gefunden wurden, der Backstop derzeit der einzige verfügbare ist, der die Herausforderungen an der Landgrenze vollständig bewältigen kann.

Auf die Frage nach den Plänen des Vereinigten Königreichs für Zölle im Falle eines Brexit ohne Abkommen sagte Schinas:  „Wir werden sorgfältig analysieren, ob der Plan des Vereinigten Königreichs mit dem WTO-Recht und den daraus resultierenden Rechten der EU übereinstimmt. Die unterschiedliche Behandlung des Handels auf der irischen Insel und des sonstigen Handels zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gibt Anlass zur Sorge.“

Für den Fall, dass es keine Einigung gibt, hat die Europäische Union stets deutlich gemacht, dass sie ihre normale Handelsregelung für Drittländer auf den gesamten Handel mit dem Vereinigten Königreich anwenden und dementsprechend Meistbegünstigungszölle auf Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich in die EU erheben wird.

Dies ist für die EU von wesentlicher Bedeutung, um ein zuverlässiger Handelspartner der übrigen Welt zu bleiben, einschließlich der Einhaltung international vereinbarter Regeln für den Welthandel.

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