Bundesinnenminister Horst Seehofer weitet Binnengrenz­kontrollen auf den innereuro­päischen Luft- und Seeverkehr aus.

Ab sofort bestehen Einreisebeschränkungen auch bei Flug- und Schiffsreisen aus Italien, Spanien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat nach gestrigen Beschluss des Bundeskabinetts die vorübergehenden Grenzkontrollen zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus auf den innereuropäischen Luft- und Seeverkehr ausgeweitet. 

Die Binnengrenzkontrollen erfolgen ab sofort auch bei in Deutschland ankommenden Flügen aus Italien, Spanien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz. Dies gilt auch für den Seeverkehr aus Dänemark. 

Für Reisende ohne dringenden Reisegrund bestehen auf diesen Verkehrsverbindungen ab sofort Einschränkungen im Reiseverkehr. Reisende mit einem dringenden Reisegrund und Berufspendler werden gebeten, Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt. 

Das Bundesinnenministerium bittet alle Bürgerinnen und Bürger, nicht zwingend notwendige Reisen unbedingt zu unterlassen. 

Die betroffenen EU-Staaten wurden vorab informiert. Ein entsprechendes Notifizierungsschreiben über die Wiedereinführung der vorübergehenden Grenzkontrollen auf der Grundlage von Art. 28 Schengener Grenzkodex wird an die Europäische Kommission und die Innenminister aller EU-Staaten versandt.

Bundesverkehrminister Andreas Scheuer zur vorübergehenden Ausweitung der Binnengrenzkontrollen auf den Luftverkehr:

„Die aktuelle Situation erfordert es, dass wir eine stabile Grundversorgung im Regionalverkehr sichern und gleichzeitig den grenzüberschreitenden Personen-Reiseverkehr innerhalb Europas auf das absolute Mindestmaß einschränken. Seit gestern Nacht sind Einreisen nach Deutschland von Bürgern aus Drittstaaten nur noch in wenigen Einzelfällen (z.B. medizinisches Personal) möglich. Heute gehen wir zum Schutz der Bevölkerung einen weiteren Schritt: Wir weiten die Einreisebeschränkungen auch auf Reisende aus den europäischen Mitgliedstaaten aus. Und zwar egal, ob sie per Luft, Schiene, Wasser oder Straße nach Deutschland reisen. Von diesen Maßnahmen sind insbesondere der Güterverkehr und Mitarbeiter im Gesundheitswesen oder im Bereich kritischer Infrastrukturen ausgenommen. Damit schaffen wir einheitliche Regelungen von Reisen innerhalb und außerhalb Europas.“

Fotoquellen: TP Presseagentur Berlin

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