Bundesinnenminister verbietet „Combat 18 Deutschland“ – „Für Rechtsextremismus und Antisemitismus ist in unserer Gesellschaft kein Platz!“

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat heute den rechtsextremistischen Verein „Combat 18 Deutschland“ auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten und aufgelöst. Insgesamt 210 Polizeibeamte der Länder durchsuchen seit den frühen Morgenstunden die Wohnungen führender Vereinsmitglieder in sechs Bundesländern (Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen). Bislang wurden unter anderem Mobiltelefone, Laptops, Datenträger, Tonträger, waffenrechtlich relevante Gegenstände, Kleidung, NS-Devotionalien und Propagandamittel beschlagnahmt. Die Durchsuchungsmaßnahmen dauern an.

Bundesinnenminister Seehofer: „Das heutige Verbot ist eine klare Botschaft: Rechtsextremismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz! Insbesondere durch die Produktion und den Vertrieb von rechtsextremistischer Musik sowie die Organisation von rechtsextremistischen Konzerten hat „Combat 18 Deutschland“ die menschenverachtende Gesinnung mit rechtsextremistischer und antisemitischer Hetze in unsere Gesellschaft hineingetragen. Die Terrorserie des NSU, der abscheuliche Mord an Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke und nicht zuletzt der Terrorakt in Halle im letzten Jahr haben uns auf brutale Weise vor Augen geführt, dass Rechtsextremismus und Antisemitismus eine erhebliche Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft sind. Das Grundgesetz gibt uns mit dem Vereinsverbot ein scharfes Schwert in die Hand, um unsere freiheitliche demokratische Grundordnung und unser Wertesystem wirksam zu schützen.“

Das Verbot gegen die Vereinigung stützt sich auf § 3 Absatz 1 Satz 1 Alternative 1 und 2 des Vereinsgesetzes. Zwecke und Tätigkeiten von „Combat 18 Deutschland“ liefen den Strafgesetzen zuwider und richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. „Combat 18 Deutschland“ ist eine neonazistische, rassistische und fremdenfeindliche Vereinigung, die in ihrer Zweckrichtung eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist. Der Verein steht in der Tradition der im Jahr 1992 als rechtsextremistische Saalschutztruppe gegründeten britischen Vereinigung „Combat 18“ und genießt innerhalb der rechtsextremistischen Szene ein hohes Ansehen. Mit seiner Strahlkraft hat der Verein unter Rechtsextremisten eine Vorbildfunktion inne und wird als Symbol des gewaltbereiten Rechtsextremismus verehrt.

„Combat 18 Deutschland“ tritt selten öffentlichkeitswirksam in Erscheinung. Die neonazistische Ausrichtung der Gruppierung manifestiert sich insbesondere durch den Vertrieb von Tonträgern mit rechtsextremistischer und antisemitischer Musik, die Organisation rechtsextremistischer Konzerte und den Verkauf von rechtsextremistischen Merchandise-Artikeln.

Mitglieder von „Combat 18 Deutschland“ wurden darüber hinaus wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt, nachdem sie im September 2017 bei der Rückkehr von einem Schießtraining, das die Vereinigung in der Tschechischen Republik durchgeführt hatte, unerlaubt Munition nach Deutschland verbracht hatten. 

Das Verbot von „Combat 18 Deutschland“ ist das 18. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung durch einen Bundesinnenminister. Zuletzt war im Februar 2016 der Verein „Weisse Wölfe Terrorcrew“ verboten worden. 

Nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke und dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle an der Saale durch mutmaßliche Rechtsextremisten hatte Bundesinnenminister Seehofer ein Sechs-Punkte-Programm zur verstärkten Bekämpfung des Rechtsextremismus vorgestellt. Hierzu gehört neben dem Aus- und Umbau des Bundeskriminalamts und des Bundesamtes für Verfassungsschutz auch die intensive Nutzung des Instruments von Vereinsverboten.

Verbot von Combat18 lange überfällig!

Zum Verbot von Combat18 durch Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Peter Ritter:

„Es ist wenig überraschend, dass es im Zuge des heutigen Combat18-Verbots auch in M-V zu einer Durchsuchung kam. Verwunderlich ist allerdings, dass die Behörden hier offenbar nur eine Person dieser militant-faschistischen Struktur zurechnen. Auf einschlägigen Konzerten und Demonstrationen trugen mindestens drei Neonazis aus dem Nordosten das ‚autorisierte Emblem‘ des bewaffneten Arms von Blood & Honour.

Der heutige Schritt war längst überfällig, nachdem Combat18 vor knapp zwanzig Jahren im Zuge des Verbots von Blood & Honour unerklärlicherweise verschont wurde. Die Sicherheitsbehörden müssen potentielle Nachfolgestrukturen nun fest in den Blick nehmen, wenn das Verbot nicht zur reinen Symbolpolitik verkommen soll. Bereits nach dem Verbot von Blood & Honour im September 2000 machten die Propagandisten des rechten Terrors einfach weiter – lediglich ohne ihr Label.

Die Nazis hatten lange genug Zeit, sich auf das heutige Verbot vorzubereiten und belastendes Material beiseite zu schaffen, nachdem Bundesinnenminister Seehofer diesen ‚Schlag‘ seit Monaten angekündigt hat. Ohne die umfassende Recherche des antifaschistischen Kollektivs Exif aus dem Sommer 2018 hätte es die heutigen Razzien womöglich gar nicht gegeben.“

Verfolgungsdruck auf rechtsextreme Szene muss konsequent zunehmen.

Zum Verbot von Combat 18 erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Konstantin Kuhle:

„Das Verbot von Combat 18 kommt zu spät. Jahrelang hat sich das Bundesinnenministerium gewunden und zu wenig Entschlossenheit erkennen lassen, härter gegen die rechtsextremistische Szene vorzugehen. Das Verbot ist nun ein wichtiges Signal und schwächt die rechtsextremen Strukturen in Deutschland. Auf dem Verbot darf sich Bundesinnenminister Seehofer jetzt nicht ausruhen. Der Verfolgungsdruck muss weiterhin konsequent zunehmen, wir dürfen der rechtsextremen Szene keine Ruhe gönnen. Deshalb muss die Analysefähigkeit des Verfassungsschutzes im Bereich des Rechtsextremismus erheblich gesteigert werden. Ziel muss sein, rechtsextreme Strukturen schneller zu erkennen und zu zerschlagen. Zudem müssen Rechtsextremisten konsequent entwaffnet und Opfer rechter Gewalt oder rechter Gewaltandrohungen besser und umfangreicher unterstützt werden.“

Hass und Hetze haben bei uns keinen Platz.

Der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, erklärt zum Verbot von „Combat 18“:

„Das Verbot des rechtsextremistischen Vereins ´Combat 18 Deutschland´ durch den Bundesinnenminister und die heutigen Durchsuchungen von Wohnungen führender Vereinsmitglieder in sechs Bundesländern senden ein klares Signal an die Feinde unserer demokratischen, freien und offenen Gesellschaft: Hass und Hetze haben bei uns keinen Platz. Wir bekämpfen konsequent Rechtsextremismus und Antisemitismus. Ein Verbot des neonazistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Vereins ´Combat 18 Deutschland´ stand bereits seit einiger Zeit im Raum. Allerdings müssen solche Vereinsverbote immer gründlichst geprüft und nach allen Seiten abgeklopft werden, um nicht nachträglich von einem Gericht wieder aufgehoben zu werden. Es richtig, dass der Bundesinnenminister jetzt nach sorgfältiger Vorbereitung des Verbots gehandelt hat. Vereinsverbote sind ein wichtiges Instrument im Kampf gegen rechtsextreme Strukturen in unserem Land.“

„Aktive Strukturen und Zellen von ‚Combat 18‘ konsequent zerschlagen“.    
Cemal Bozoğlu: Bürgerinnen und Bürger schützen – Verbindungen zum Mordfall Lübcke vollständig und transparent aufklären.      
 
Die bayerischen Landtags-Grünen begrüßen das Verbot der militanten neonazistischen Organisation ‚Combat 18‘ ausdrücklich. „Hier hätte man schon sehr viel früher reagieren können und müssen – wie beim Verbot der Skinhead-Dachorganisation ‚Blood&Honour‘ im Jahr 2000. Es kann nicht sein, dass der bewaffnete Arm ‚Combat 18‘ so lange aktiv bleiben durfte“, erklärt der Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus, Cemal Bozoğlu. „Das Verbot war überfällig. Jetzt müssen die gewaltbereiten Strukturen vollständig und gründlich zerschlagen werden, um unsere Bürgerinnen und Bürger vor ihnen zu schützen.“   Unmittelbar nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke – der Tatverdächtige soll Verbindungen zu führenden Aktivisten des deutschen ‚Combat 18‘-Ablegers gehabt haben – haben die Landtags-Grünen, ebenso wie die Innenminister einiger Bundesländer, ein Verbot gefordert. Der Grüne Antrag wurde aber von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Cemal Bozoğlu: „Die Verbindungen von ‚Combat 18‘ zum Mordfall Lübcke müssen vollständig und transparent aufgeklärt werden. Unsere Recherchen haben ergeben, dass ‚Combat 18‘ auch in Bayern seine kriminellen Aktivitäten ausgeübt hat.“   Die Landtags-Grünen fordern, ‚Combat 18‘ als kriminelle oder terroristische Vereinigung einzustufen und die aktiven Strukturen und Zellen konsequent zu zerschlagen. Cemal Bozoğlu: „Combat18 und Blood&Honour sind eine gemeinsame neonazistische Organisation und müssen auch so behandelt werden. Gegen die gewaltbereite rechte Szene braucht es deutlich mehr als nur symbolische und verspätete Schläge.“

Verbot von „Combat 18“ war notwendig, aber längst überfällig.

„Das heute von Bundesinnenminister Horst Seehofer verfügte Verbot der militant neonazistischen Gruppierung ‚Combat 18‘ ist richtig und notwendig, war allerdings längst überfällig. Es ist ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen den gewaltbereiten, terroristischen Rechtsextremismus, der aber schnell verpuffen wird, wenn nicht endlich auch die weiteren Strukturen und Netzwerke der extrem rechten Szene ins Visier genommen werden“, erklärt André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und Mitglied des Kontrollgremiums für die Geheimdienste.

Hahn weiter:

„Kritikwürdig ist zudem die Überlänge des Verbotsverfahrens. Wenn über Monate hinweg immer wieder mehr oder weniger öffentlich von einem möglichen Verbot von ‚Combat 18‘ geschwafelt wird, ohne dass dem konkrete Maßnahmen folgen, dann ist leider zu befürchten, dass der lange Vorlauf von den Mitgliedern der Gruppe dazu genutzt wurde, Teile ihres Waffenarsenals und weitere belastende Unterlagen beiseitezuschaffen. Nicht nur die Akteure der jetzt verbotenen Vereinigung müssen weiter im Blick behalten werden. Konsequente Schritte sind auch gegen die gesamte Szene erforderlich, die insgesamt sehr viel größer ist als ‚Combat 18‘. Dazu ist eine konsequente Bekämpfung aller Strukturen und Netzwerke des Rechtsterrorismus erforderlich.“

Fotoquelle: By Sonysfc9 – Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5908033

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