BVG kontrolliert Einhaltung der Maskenpflicht.

Seit dem 27. April 2020 gilt in allen Fahrzeugen und Bahnhöfen des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Seitdem weist die BVG ihre Fahrgäste über sämtliche Informationskanäle sowie im persönlichen Gespräch kontinuierlich auf diese wichtige Maßnahme hin. Zuletzt hinzugekommen sind Aufkleber für alle Türen von Bussen und Bahnen.

Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Auch wenn sich der deutlich überwiegende Teil unserer Fahrgäste vorbildlich an die Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung hält, erleben wir in unseren Bussen und Bahnen leider immer wieder, dass es Mitmenschen gibt, die diese für unser aller Gesundheit so wichtigen Bestimmungen ignorieren. Diesem offenkundigen Zeichen von mangelnden Respekt gegenüber der Gemeinschaft werden wir nun noch direkter entgegentreten. Aus diesem Grund nehmen wir das verpflichtende Tragen einer Mund- und Nasen-Bedeckung in die Nutzungsbedingungen für alle unsere Fahrzeuge und Bahnhöfe auf.“

In Absprache mit dem Senat wird daher der Sicherheitsdienst der Berliner Verkehrsbetriebe Verstöße gegen die Maskenpflicht ab sofort mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro ahnden. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Fahrgästen und Personal.

Daher wird die Mund- und Nasen-Bedeckungspflicht nunmehr in die Nutzungsordnung der BVG aufgenommen und durch eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro untermauert. Diese neue Regelung wird ab sofort unter anderem auf www.BVG.de und durch Aushänge, Anzeigen und Ansagen bekanntgegeben. Vorsorglich weist die BVG darauf hin, dass Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder einer Behinderung von der Tragepflicht befreit sind, selbstverständlich von dieser Regelung ausgenommen bleiben.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass die Ahndung auf Basis der Nutzungsordnung nicht das Ordnungsgeld bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Landes Berlin zur Einhaltung der Maskenpflicht ersetzt, welches durch die Polizei- und Ordnungsbehörden unabhängig von der BVG erhoben werden kann. Alle Informationen dazu unter www.berlin.de/corona.

„BVG muss schlechte Personalbemessung im Land Berlin ausgleichen“.

Zur Entscheidung, dass zur Durchsetzung der Tragepflicht für eine Mund-Nase-Bedeckung nicht mehr die Polizei zuständig ist, sondern der BVG-eigene Sicherheitsdienst, heißt es vonseiten ver.di Berlin-Brandenburg:

„Mit dieser Entscheidung verlagert das Land Berlin erneut seine Pflichten auf das landeseigene Unternehmen, welches eigentlich für den ÖPNV zuständig ist. Der Kunstgriff, die Tragepflicht in die Beförderungsbedingungen aufzunehmen, zeigt einmal mehr, wie knapp das Personal bei den Ordnungsbehörden im Land Berlin ist“, sagt Jeremy Arndt, ver.di-Fachbereichsleiter Verkehr in Berlin-Brandenburg.

Bereits in den letzten Jahren habe ver.di darauf aufmerksam gemacht, dass das Land Berlin seinen Versprechungen für Doppelstreifen im ÖPNV nicht nachgekommen ist. Auch die Sicherheitslage auf den Problemlinien und den von Kriminalität besonders betroffenen Bahnhöfen konnte durch die Sicherheitskräfte des Landes Berlins nicht verbessert werden. „Anstatt ein gemeinsames, nachhaltiges Sicherheitskonzept zu entwerfen und durchzusetzen, werden Projekte begonnen und nach hinten raus die BVG damit allein gelassen. Darüber hinaus sollen die Beschäftigten der BVG nun noch die Bußgelder für das Land Berlin eintreiben. Damit kommen BVG-Beschäftigte unter Umständen in sehr kritische Situationen, wenn sie gewaltbereiten oder hoch aggressiven Personen begegnen. Für derartige Auseinandersetzungen sind die BVG-Kräfte nicht ausgerüstet und ausgebildet. Daher erwarten wir, dass die BVG nicht alleine gelassen wird“, so Jeremy Arndt weiter.

ver.di fordert das Land Berlin auf, die Durchsetzung seiner Verordnungen selbst zu organisieren und ihre Personaldecke entsprechend aufzustocken.

Fotoquellen: TP Presseagentur Berlin

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