50.000 Euro Schmerzensgeld für eine 70-jährige Patientin nach Befunderhebungsfehler.
Verstirbt eine 70-jährige Patientin an einer zu spät erkannten Krebserkrankung, sind für die Bemessung des Schmerzensgeldes in besonderem Maße einerseits ihr Leidensweg, insbesondere die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, maßgeblich und andererseits ihr Alter und ihre familiäre Situation, die Rückschlüsse auf die erlittenen Lebensbeeinträchtigungen zulassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) sprach mit heute veröffentlichter […]
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