Diskriminierung: EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Maut.

Die EU-Kommission hat heute wegen der deutschen Mautpläne beschlossen, gegen Deutschland ein Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union einzuleiten. Nach Auffassung der Kommission sei die geplante Pkw-Maut diskriminierend.

Die deutschen Vorschriften sehen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge einen Abzug von der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer genau in Höhe der Maut vor. Dies würde – allerdings ausschließlich für die in Deutschland registrierten Fahrzeuge – zu einer De-facto-Befreiung von der Maut führen. Darüber hinaus seien die Preise von Kurzzeitvignetten (für Zeiträume unter einem Jahr), die es für in anderen Ländern zugelassene Fahrzeuge geben soll, in einigen Fällen unverhältnismäßig hoch.

„Wie unlängst in der Europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität bekräftigt“, unterstütze die Kommission zwar faire und effiziente Preise im Verkehr. Doch die deutsche Regelung verstoße nach Ansicht der Kommission gegen die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs.

Trotz zahlreicher Kontakte mit den deutschen Behörden seit November 2014 seien die grundsätzlichen Bedenken der Kommission nicht ausgeräumt worden. Daher verklagt die Kommission Deutschland nun vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Die Kommission: Es sei das Recht der Mitgliedstaaten, Straßenbenutzungsgebühren für Lkw und Pkw einzuführen. Wenn ein Mitgliedstaat von Ausländern Gebühren für die Nutzung nationaler Straßen verlangen möchte, müssten diese Gebühren gleichermaßen für alle Nutzer – Ausländer und Angehörige des Mitgliedstaats – gelten. Eine zentrale Voraussetzung für nichtdiskriminierende Straßenbenutzungsgebühren bestehe darin, dass alle Nutzer gleich hohe Gebühren zahlen. Eine Straßenbenutzungsgebühr, die de jure oder de facto nur von Ausländern erhoben werde, würde eine Diskriminierung darstellen und somit gegen die Verträge der EU verstoßen.

Die Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren im Juni 2015 eingeleitet und den deutschen Behörden dann im April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt.

EU/tp

Eine Antwort

  1. Na klar ist das eine Diskriminierung, vor allem von Deutschen, die Jahrzehnte lang KFZ-Steuern und Benzinsteuern bezahlt haben. Die Steuereinnahmen aber nicht für den Straßenbau usw. verwendet werden, sondern in den allgemeinen Steuertopf gewandert sind. Dass nun alle für diese unverantwortliche Steuerpolitik zahlen sollen, ist ein Unding. Im Strafgesetzbuch fehlt ein wichtiger Paragraph, den der Steuerverschwendung und der Missbrauch von Steuergeldern, da man Dummheit nicht bestrafen kann. Wenn ich mir die Politik des Herrn Schäuble so ansehe, bekomme ich Brechreiz.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*