„Ein weiterer Schritt für noch mehr Sicherheit in Berlin.“

Am 22. September nimmt der Abschiebegewahrsam für Gefährder am Kirchhainer Damm in Berlin seinen Betrieb auf. Der Rot-Rot-Grüne Senat will damit die Unterbringung von Gefährdern bis zu ihrer Abschiebung.sichern.

Morgen nimmt der Abschiebegewahrsam für Gefährder in Berlin-Lichtenrade seinen Betrieb auf. Die Gesamtkapazität für die Unterbringung beträgt 8 bis 10 Plätze. Die Gebäude am Kirchhainer Damm wurden bisher von der Justiz als Jugendarrestanstalt genutzt und verfügen deshalb bereits über einen hohen Sicherheitsstandard. Größere Baumaßnahmen waren nicht erforderlich. Es wurden vor allem die Sicherheitsausstattung erhöht und die Haustechnik modernisiert (z.B. Ausstattung mit Digitalfunk, Außensicherung mit NATO-Draht, Feinvergitterung der Haftraumfenster, neue Schließanlagen, Durchfahrschutz).

Berlins Innensenator  Andreas Geisel bedankte sich beim Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, für die gute Zusammenarbeit und bisherige Unterstützung.

Der rot-rot-grüne Senat schließt mit dem neuen Gefährdergewahrsam eine seit 2015 bestehende Lücke „bei der sicheren Abschiebung von Gefährdern“. Vor drei Jahren wurde der Abschiebegewahrsam in Berlin-Grünau geschlossen. Der neue Senat hat Gefährder, die abgeschoben werden sollen, übergangsweise in einem gesonderten Bereich der JVA Tegel untergebracht. Die gesonderte – von Straftätern getrennte -Unterbringung ist EU-rechtlich vorgeschrieben.

Dazu sagte Andreas Geisel: „Wir schieben konsequent die Menschen aus Deutschland ab, die unsere Sicherheit bedrohen. Die Sicherheitsbehörden wenden dabei alle Mittel an, die ihnen der Rechtstaat zur Verfügung stellt. Wir lassen nicht zu, dass radikale Kräfte unsere freiheitliche Gesellschaft gefährden und unser friedliches Zusammenleben zerstören. Wir arbeiten konsequent an der Sicherheit in unserer Stadt. Der Gefährdergewahrsam ist ein weiterer Schritt für noch mehr Sicherheit in Berlin.“

Bundeseinheitlich werden Personen als Gefährder eingestuft, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 100 a Strafprozessordnung begehen wird.

Die Bewertung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, erfolgt durch die Polizei Berlin. Die Entscheidung, welche Personen dort inhaftiert werden, trifft das Amtsgericht auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen.

Die Dauer des Aufenthalts ist für jeden Einzelfall individuell. Eine durchschnittliche Haftdauer kann nicht prognostiziert werden. Die Abschiebungshaft kann bis zu 6 Monaten angeordnet und unter bestimmten Voraussetzungen (siehe im Einzelnen § 62 Abs. 4 Satz 2 und 3 Aufenthaltsgesetz) um maximal 12 Monate verlängert werden.

Das Land Berlin hat in diesem Jahr 3 Gefährder und 6 weitere extremistische Personen abgeschoben. Zum Stichtag 30. August 2018 wurden 152 Straftäter aus der Strafhaft abgeschoben.

Zu Einzelfällen im Rahmen von Abschiebungen, zur Anzahl der Unterbringung im neuen Gefährdergewahrsam sowie dem Personaleinsatz kann die Senatsverwaltung für Inneres und Sport aus Sicherheitsgründen keine Auskunft geben.

Foto: Andreas Geisel

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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