Eine völlige Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der EU ist derzeit nicht in Sicht.

Am 15. Juni d.J. entfielen für Reisende in der EU die Roaminggebühren. Ab diesem Zeitpunkt konnten EU-Bürger auf Reisen innerhalb der EU mit ihren Mobilgeräten telefonieren, SMS schreiben und Datendienste nutzen, ohne dafür auch nur einen Cent mehr als zu Hause zu bezahlen. „Die Abschaffung der Roaminggebühren ist einer der größten und offensichtlichsten Erfolge der EU“, so EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker am 14. Juni 2017. Menschen, die in Deutschland leben, würden so schätzungsweise 144 Euro pro Jahr dank der neuen Roamingregeln sparen, hieß es vollmundig.

Abgeschafft wurden die Roaminggebühren jedoch nur bei Reisen in EU-Länder. Von dort aus konnte dann nach Hause oder in andere EU-Länder wie im Inland zu den jeweils üblichen Preisen telefoniert werden. Wer zu Hause blieb, der hat nach wie vor mit den Roaminggebühren zu kämpfen. 29 Cent pro Minute sind es von Deutschland aus ins EU-Ausland.

Einer der größten und offensichtlichsten Erfolge der EU?

Von einem Erfolg zu sprechen wäre die völlige Abschaffung der Roaminggebühren, auch vom Inland ins europäische Ausland.

Allerdings scheinen die Roaminggebühren so lukrativ für Telefongesellschaften zu sein, dass sie noch nicht einmal Flatrates für EU-Gespräche anbieten, erfuhr die TP Presseagentur heute von einem Telefonanbieter.

Eine völlige Abschaffung innerhalb der EU ist derzeit nicht in Sicht.

Die Sprecherin für Medien, Kreativwirtschaft und Digitale Infrastruktur von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Tabea Rößner, erklärte heute gegenüber der TP Presseagentur zu diesem Thema:

„Die EU hat jetzt zwar innerhalb von Europa die Roaming-Gebühren abgeschafft, aber grenzüberschreitende Telefonate sind nach wie vor teuer. Aus dem Urlaubsland zu Hause anzurufen, ist günstiger geworden, aber wenn ich von Deutschland aus in Frankreich oder Dänemark anrufe, zahle ich immer noch drauf. Deshalb ist es wichtig, dass auch europaweit die Terminierungsentgelte gedeckelt werden, also die Gebühren, die die Netzbetreiber sich gegenseitig für die Anrufzustellung in Rechnung stellen. Bei der Überarbeitung des Rechtsrahmens für die Telekommunikation, der derzeit auf EU-Ebene verhandelt wird, ist das auch tatsächlich vorgesehen. Ob das als Maßnahme ausreicht, damit grenzüberschreitende Telefonate billiger werden, muss sich zeigen, aber es ist ein wichtiger erster Schritt.“

Anfragen der TP-Presseagentur bei der EU-Kommission sowie weiteren Bundestagspolitikern stehen noch aus und wurden bis Redaktionsschluss jedenfalls nicht beantwortet.

Eine Sprecherin der EU-Kommission äußerte sich gegenüber der TP Presseagentur nun wie folgt:

„Die Kommission hatte im Rahmen des 2013 vorgeschlagenen Binnenmarktpakets für die Telekommunikation auch eine Initiative für Preise für Auslandsgespräche in der EU vorgeschlagen, aber dies fand keine Unterstützung beim Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten. Wir nehmen jedoch den Bericht des Parlaments aus dem Oktober zur Kenntnis und werden diesen Änderungsantrag während der Verhandlungen prüfen.“

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