Einigung über besseren Schutz der Rechte in den sozialen Medien!?

Rechte der Betroffenen würden verbessert.

Die Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am heutigen Freitag eine Einigung über das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in den sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) erzielt. Diese Verständigung müsse noch im Lichte anderer laufender Gesetzgebungsvorhaben von den Fraktionsspitzen am Beginn der kommenden Woche bestätigt werden.

Zum jetzt erreichten Stand erklärte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Harbarth:

„In der Koalition konnte am heutigen Freitag in einer für den Rechtsstaat wichtigen, aber auch sensiblen Materie ein Durchbruch erzielt werden. In den sozialen Netzwerken werden die Persönlichkeitsrechte in Zukunft effektiver geschützt bei gleichzeitiger Wahrung der Meinungsfreiheit.

Dabei folgen wir  dem Grundsatz, dass in der Welt des Internet dieselben Rechtsgrundsätze gelten müssen wie in der realen Welt. Die sozialen Medien und das Internet sind keine rechtsfreien Räume. Auch große internationale Konzerne wie Facebook müssen die geltenden Rechtsgrundsätze beachten und dazu beitragen, dass Rechte von Betroffenen besser geschützt werden.  Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in diesem Prozess.

Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes des Bundesjustizministers wird nach der Verständigung an mehreren Stellen geändert und ergänzt. Vorbehaltlich der Einigung der Fraktionsvorsitzenden soll das Gesetz in der kommenden Woche von den Fraktionen beraten werden. Mit der SPD sind wir uns einig, dass das Vorhaben im Laufe der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet wird.

In den abschließenden Beratungen haben wir uns darauf einigen können, Betroffenen, die in den sozialen Medien Opfer von Beleidigungen und Verleumdungen geworden sind, einen Weg zu eröffnen, direkt gegen die Urheber dieser Aussagen vorgehen zu können. Dies war immer ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Gleichzeitig müssen die Plattformen für die Betroffenen, aber auch für die Strafverfolgungsbehörden einen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen, an den Beschwerden oder Auskunftsersuchen auf einfache Art und Weise gerichtet werden können.

In der Diskussion über das Gesetzgebungsverfahren ist in den vergangenen Wochen immer wieder die Sorge laut geworden, dass die Plattformen durch die im Gesetzentwurf formulierten Vorgaben für ein Beschwerdemanagement zu viele Inhalte quasi vorsorglich löschen könnten. Wir tragen diesen Bedenken nun unter anderem dadurch Rechnung, dass die Anbieter über Löschungen in rechtlich schwierigen Fällen nicht immer selbst entscheiden müssen.

Die Plattformen erhalten die Möglichkeit, Beschwerden in diesen Fällen an neue gemeinsame Einrichtungen der Plattformbetreiber abzugeben, die nach dem Vorbild des Jugendmedienschutzes errichtet werden können. Diese könnten dann über Fälle entscheiden, in denen die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist. Die Anbieter würden dann insofern nicht mehr selbst entscheiden.“

Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken kommt.

Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, erklärte:

„Die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen haben gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium am Freitag eine Einigung zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken erzielt. Damit kann das Gesetz in der kommenden Woche verabschiedet werden, vorbehaltlich der Bestätigung durch die Fraktionsvorsitzenden Anfang kommender Woche im Zuge der Gespräche über andere laufende Gesetzgebungsvorhaben.“

Högl weiter:

„Die Koalitionsfraktionen haben sich auf folgende Änderungen am Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) verständigt: Die wichtigste Änderung ist die Öffnung des Gesetzentwurfes für die Etablierung einer anerkannten Einrichtung der regulierten Selbstregulierung zusätzlich zur Vorhaltung eines eigenen Beschwerdemanagements. Damit ermöglichen wir eine staatsferne Entscheidungspraxis hinsichtlich der möglichen Rechtswidrigkeit von Inhalten, ohne dass sich die Anbieter der sozialen Netzwerke den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und seinen Bußgeldandrohungen entziehen können. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz vor Overblocking. Die befürchtete Privatisierung der Rechtsdurchsetzung ist damit ausgeschlossen. Vorgesehen ist im Rahmen der regulierten Selbstregulierung auch die Möglichkeit der Überprüfung von Entscheidungen der sozialen Netzwerke bei möglicherweise fälschlicher Löschung. Die zweite wichtige Änderung betrifft die Verpflichtung zur Vorhaltung eines oder einer inländischen Zustellbevollmächtigten, die um eine Veröffentlichungspflicht und um konkrete Fristen für die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden ergänzt wurde. Damit sind zivilrechtliche Unterlassungsklagen und Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden in Zukunft schnell und unkompliziert in Deutschland zustellbar und Bürgerinnen und Bürger müssen zur Durchsetzung ihrer Rechte nicht mehr langwierige Verfahren in Kauf nehmen, um überhaupt die Zustellung der Klage zu erreichen.

Darüber hinaus haben wir uns auf eine Lockerung der starren Sieben-Tage-Frist und auf eine Konkretisierung des Anwendungsbereiches verständigt und klargestellt, dass neben dem objektiven Straftatbestand auch mögliche Rechtfertigungsgründe berücksichtigt werden müssen. Damit ist sichergestellt, dass – gerade wenn es um Meinungsäußerungen – geht, der Kontext in die Überprüfung einbezogen wird. Der vorgesehene Auskunftsanspruch wird auf schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen beschränkt und mit einem Richtervorbehalt versehen.

Es ist richtig und wichtig, dass die Anbieter der sozialen Netzwerke nun gesetzlich stärker in die Verantwortung genommen werden. Es ist gut, dass der Bundesjustizminister die Initiative ergriffen hat, nachdem erkennbar war, dass die Selbstverpflichtungen der Unternehmen nicht zu substanziellen Verbesserungen geführt haben.“

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