Faire Nutzung der Roamingregeln?

EU-Kommission legt Mitgliedstaaten finalen Vorschlag für Abstimmung am Montag vor.

Der finale Gesetzesvorschlag, der die faire Nutzung der neuen Regeln nach dem Wegfall der Roaminggebühren im kommenden Jahr sicherstellen soll, liegt vor. Nach einem intensiven Austausch mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten,  Interessenvertretern, Verbrauchervertretern, den Regulierungsbehörden und den Mobilfunkbetreibern hat das Kollegium der EU-Kommissare den Legislativvorschlag gestern nun beschlossen und an die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten geschickt. Diese treffen sich am Montag, um über den Vorschlag abzustimmen.

„In enger Zusammenarbeit mit europäischen Verbrauchern haben wir Sicherheitsmaßnahmen entwickelt, damit Reisende von „Roaming wie zu Hause“ profitieren können,  ohne dass sich dies negativ auf die wettbewerbsfähigsten inländischen Datenpakete auswirkt. Wir haben zugehört, wir haben konsultiert und wir haben unsere Vorschläge verfeinert. Ich glaube, wir sorgen damit für Rechtssicherheit. Es liegt nun an den EU-Mitgliedstaaten, das zu unterstützen, was wir vorschlagen, um das Leben der Europäer zu erleichtern, um die Mobilfunkrechnungen zu senken und die Preise niedrig zu halten“, sagte Kommissionsvizepräsident  Andrus Ansip, zuständig  für den digitalen Binnenmarkt.

EU-Kommissar Günther H. Oettinger, verantwortlich für die Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, fügte hinzu: „Unser Vorschlag schützt Verbraucher und gewährleistet auch Nachhaltigkeit für Telekommunikationsunternehmen.“

Die Zusage der EU aus dem Jahr 2015, die Roamingentgelte in der Europäischen Union zu beenden, verpflichtet die Kommission bis zum 15. Dezember 2016 Regeln für eine „gerechte Nutzung“ zu erlassen, um „Roaming wie zu Hause“ zu erreichen. Im September entschied die EU-Kommission, dass die Verbraucher in der Lage sein sollten, ihre mobilen Geräte ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen, wenn sie ihr „zu Hause“ verlassen, vorbehaltlich verhältnismäßiger Kontrollen, um Missbrauch zu unterbinden.

Der heutige Entwurf sieht weitere Vorgaben für das Konzept einer „stabilen Verbindung“ vor, damit Personen wie beispielsweise Grenzgänger, entsandte Arbeitnehmer, Studenten und Rentner Angebote in dem Land, wo sie studieren, arbeiten oder für eine längere Zeit leben, einfacher nutzen können. Außerdem soll vermieden werden, dass die Bürger mit zu viel Bürokratie  belastet werden. Dazu soll ein Mindestzeitraum für die „Beobachtung“ eingeführt werden, bevor Betreiber die Gefahr einer missbräuchlichen Roaming-Nutzung feststellen können – auf der Basis der Anwesenheit und des Verbrauchs zu Hause und im Ausland. Auf der Basis der Hinweise von Verbraucherschutzorganisationen soll dieser Zeitraum nicht weniger als vier Monate umfassen. Es wird ein zusätzlicher Mindestzeitraum von 14 Tagen vorgeschlagen, bevor die Mobilfunkbetreiber Zusatzkosten erheben können. Zudem soll sichergestellt werden, dass Verbraucher, Reisende wie Nichtreisende, Zugang zu den besten, wettbewerbsfähigsten Angeboten erhalten sollen. Dies soll ermöglicht werden durch eine außergewöhnliche „Bremse“ für intensiven Roaming-Datenverbrauch, die an das Niveau der Großhandelspreise  gekoppelt werde. Solch eine intensive Nutzung könne günstige Preispakete unattraktiv machen und zu Preiserhöhungen, Volumenbeschränkungen im Inland oder Roamingbeschränkungen führen.

Nach der Diskussion des gestrigen Kollegiums der Kommissare  wurde der Gesetzesentwurf (ein Durchführungsrechtsakt) an die Vertreter der Mitgliedstaaten übermittelt. Diese kommen am Montag, den 12. Dezember, zusammen, um über den Text abzustimmen. Danach kann die Kommission die Regeln annehmen. Darüber hinaus müssen das Europäische Parlament und der Ministerrat, der für Telekommunikation zuständig ist, ihre Verhandlungen über die Regulierung des Großhandelsroamingmarkts abschließen.

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