Fluglärmgegner dürfen nicht im Innenhof des Brandenburgischen Landtages demonstrieren.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, wonach ein Verein von Fluglärmgegnern nicht berechtigt ist, seine für den 25. April 2018 angemeldete Demonstration im Innenhof des Landtages Brandenburg abzuhalten.

Der Verein hatte sich in seiner Beschwerde nicht durchgreifend gegen die Annahme des Verwaltungsgerichts gewandt, die Demonstration sei nach der Hausordnung des Landtages als politische Werbung im Innenhof des Landtagsgebäudes nicht gestattet. Deshalb hatte der 1. Senat sich nicht mit den weiteren Argumenten der erstinstanzlichen Entscheidung auseinanderzusetzen.

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Beschluss vom 24. April 2018 – OVG 1 S 34.18 –

Bildquelle: TP Presseagentur Berlin

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