Fortschreibung Luftreinhalteplan Stuttgart: Frist bis zum 31. August gesetzt und Zwangsgeld angedroht.

Vollstreckungsverfahren wegen Nichterfüllung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 26.07.2017 auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart erfolgreich.

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat im Vollstreckungsverfahren 13 K 3813/18 dem Land Baden-Württemberg eine Frist bis zum 31.08.2018  gesetzt, um seiner Verpflichtung der im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26.07.2017 auferlegten und im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 konkretisierten Verpflichtung zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für den Regierungsbezirk Stuttgart/ Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart nachzukommen und für den Fall, dass das Land dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 EUR angedroht. Dem Vollstreckungsantrag war zu entsprechen, weil das Land dieser Verpflichtung zu Unrecht nicht nachkommt.

13K3813.18banonym

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