Freie Universität Berlin hat Bundestagsabgeordneten Frank Steffel (CDU) den Doktorgrad entzogen.

Präsidium folgte der Empfehlung des Prüfungsgremiums. 

Das Präsidium der Freien Universität Berlin hat nach eingehender Prüfung beschlossen, Frank Steffel den 1999 vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaft verliehenen Grad „Doktor der Wirtschaftswissenschaft“ (Dr. rer. pol.) zu entziehen. Der Beschluss fiel einstimmig. Gegen die Entscheidung ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.

Die Freie Universität Berlin erhielt im November 2017 einen Hinweis auf mögliche Plagiate in der von Frank Steffel verfassten Dissertation „Bedeutung und Entwicklung der Unternehmer in den neuen Bundesländern nach der deutschen Einheit 1990“. Nach einer ersten Vorprüfung wurde ein Verfahren zur Überprüfung der Dissertation eingeleitet und das vom Berliner Hochschulgesetz (Paragraph 34 Abs. 8) vorgesehene Prüfungsgremium eingesetzt. Nachdem das Gremium sich intensiv mit der Angelegenheit befasst hatte, schlug es dem Präsidium der Freien Universität Berlin vor, den Doktorgrad zu entziehen. Das Präsidium folgte der Bewertung des Prüfungsgremiums und beschloss, Frank Steffel den vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaft verliehenen Grad „Doktor der Wirtschaftswissenschaft“ (Dr. rer. pol.) zu entziehen. Der Entscheidung ging eine mehrmonatige Untersuchung der Plagiatsvorwürfe voraus. Der Bescheid wurde am Montag übermittelt.

Frank Steffel wird vorgeworfen, dass er in seiner Arbeit an zahlreichen Stellen wörtliche oder fast wörtliche Übernahmen in erheblichem Umfang nicht als solche gekennzeichnet hat. Für jede der vom Gremium überprüften Passagen gibt der Verfasser in seiner Dissertation zwar eine Quelle an. Es wird jedoch nicht ersichtlich, dass er wörtlich oder fast wörtlich Texte anderer Autoren in seine Dissertation eingefügt hat und in welchem Umfang. Frank Steffel wurde die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt. In seiner Stellungnahme wies er insbesondere darauf hin, dass er keinen Täuschungsvorsatz gehabt habe. Ebenso verwies er auf die Darlegungen zur Zitierweise seines damaligen wissenschaftlichen Betreuers im Promotionsverfahren. Dazu wurden Stellungnahmen von Mitgliedern der damaligen Promotionskommission eingeholt sowie vom damaligen Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft.

Unter Berücksichtigung aller Stellungnahmen bejahten das Prüfungsgremium und das Präsidium der Freien Universität Berlin eine zumindest bedingt vorsätzliche Täuschung und eine Verletzung des Gebotes der wissenschaftlichen Redlichkeit.

Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft distanziert sich von der Darstellung des wissenschaftlichen Betreuers der Dissertationsarbeit, der zufolge die von Frank Steffel gewählte Zitierweise damals am gesamten Fachbereich Wirtschaftswissenschaft üblich gewesen sei. Auch zum damaligen Zeitpunkt galten die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis und eine wortwörtliche Wiedergabe eines Textes habe als direktes Zitat mit Anführungszeichen gekennzeichnet werden müssen.

Fotoquelle: By CDU – This file was provided to Wikimedia Commons by the Konrad-Adenauer-Stiftung, a German political foundation, as part of a cooperation project., CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=30249660

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