GBA: Anklage wegen des Verdachts des Offenbarens sowie des Auskunftschaftens von Staatsgeheimnissen.

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 5. Juni 2018 vor
dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den 59-jährigen deutschen Staatsangehörigen Martin M., den
55-jährigen deutschen Staatsangehörigen Thomas M. und den 38-jährigen
deutschen Staatsangehörigen Thomas K.

erhoben. Die Angeschuldigten Martin M. und Thomas M. sind des
Offenbarens von Staatsgeheimnissen (§ 95 Abs. 1 StGB) hinreichend
verdächtig. Der Angeschuldigte Thomas K. ist wegen Auskundschaftens
von Staatsgeheimnissen (§ 96 Abs. 2 StGB) angeklagt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Thomas M. war bei einem Hersteller von Explosivstoffen beschäftigt
und pflegte berufliche sowie freundschaftliche Kontakte zu Martin M.
Dieser war Niederlassungsleiter eines in Süddeutschland ansässigen
Rüstungsunternehmens. Thomas K. war bei demselben Unternehmen
angestellt und als Projektmanager eingesetzt.

Im Spätsommer 2016 teilte Thomas M. dem Angeschuldigten Martin M.
mit, dass er im Besitz eines interessanten Dokuments sei. Bei dem
Dokument handelt es sich um eine Ablichtung des Entwurfs von Teilen
des Haushaltsplans für das Bundesministerium der Verteidigung. Die in
dem Dokument mit dem Geheimhaltungsgrad „Geheim“ enthaltenen
Informationen sind wegen ihrer sicherheitspolitischen Bedeutung für
die Bundesrepublik Deutschland ein Staatsgeheimnis im Sinne des
Gesetzes.

Der Angeschuldigte Martin M. hatte ebenfalls Interesse an dem
Dokument. Vor diesem Hintergrund händigte Thomas M. Anfang September
2016 eine Ablichtung des Dokuments an Martin M. aus. Dieser wiederum
übergab am 19. September 2016 eine Ablichtung an den Angeschuldigten
Thomas K. Am selben Tag ließ der Angeschuldigte Martin M. eine
weitere Ablichtung des Dokuments seinem Vorgesetzten zukommen.

Wie Thomas M. in den Besitz der Unterlagen gelangt ist, ist
bislang ungeklärt.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Hinweis des gemeinsamen
Arbeitgebers der Angeschuldigten Martin M. sowie Thomas K. an ein
Landesamt für Verfassungsschutz. Bei einer Routinekontrolle hatte der
Sicherheitsdienst des Unternehmens den Arbeitsplatz des
Angeschuldigten Thomas K. überprüft und dort in einem
unverschlossenen Rollcontainer eine Ablichtung des Dokuments
aufgefunden.

Die Angeschuldigten Martin M. und Thomas M. waren am 25. Januar
2018 festgenommen worden. Der Angeschuldigte Thomas M. befindet sich seither in
Untersuchungshaft. Der Anschuldigte Martin M. ist mittlerweile wieder
auf freiem Fuß, nachdem der gegen ihn bestehende Haftbefehl am 7.
März 2018 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden ist.

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