GBA: Haftbefehl wegen Sichbereiterklärens zu einer geheimdienstlichen Agententätigkeit.

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat gestern (8. Februar
2018) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl
gegen

den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Danny Günter G.

erwirkt. Der Beschuldigte war am 7. Februar 2018 in Leipzig
vorläufig festgenommen worden. Nach Außervollzugsetzung des
Haftbefehls befindet er sich mittlerweile wieder auf freiem Fuß.
Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht, sich zu einer
geheimdienstlichen Agententätigkeit bereit erklärt zu haben (§ 99
Abs. 1 Nr. 2 StGB).

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt
dargelegt:

Danny Günter G. strebte eine nachrichtendienstliche Tätigkeit an.
Zu diesem Zweck richtete er Bewerbungsschreiben an drei ausländische
Geheimdienste. Darin bat der Beschuldigte eindringlich darum, als
Agent tätig werden zu dürfen. Außerdem erklärte er sich für den Fall
einer Rekrutierung bereit, sämtliche von ihm verlangten Tätigkeiten
auszuführen. Diese Bereitschaft umfasste insbesondere auch die
operative Beschaffung von Informationen und deren Weiterleitung an
die ausländischen Nachrichtendienste.

Der Beschuldigte wurde gestern (8. Februar 2018) dem
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl
erlassen und diesen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt hat.

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