Geisel verliere sich in unwürdigen Taschenspieler-Tricks.

Zur heute bekannt gewordenen Ablehnung des Volksbegehrens für mehr Videoaufklärung und Datenschutz durch den rot-rot-grünen Berliner Senat erklärt der Generalsekretär der CDU Berlin, Stefan Evers:
„Der Umgang des Senats mit dem Volksbegehren Videoaufklärung gerät endgültig zur Posse. In seinem Koalitionsvertrag hatte sich das rot-rot-grüne Bündnis noch damit gerühmt, das Zusammenspiel von direkter und repräsentativer Demokratie verbessern zu wollen – die Realität sieht leider ganz anders aus: taktische Verzögerungen, teure Alibi-Versuche mit untauglichen Videowagen auf Steuerzahlerkosten und vorgeschobene juristische Begründungen.

Statt sich einer ehrlichen Debatte über die Sicherheit in unserer Stadt zu stellen, verliert sich Innensenator Andreas Geisel (SPD) in unwürdigen Taschenspieler-Tricks. Warum der Einsatz von Videoaufklärung in allen anderen deutschen Bundesländern und sogar im Berliner ÖPNV erlaubt ist, ausgerechnet zum Beispiel auf dem Alexanderplatz aber verfassungswidrig sein soll, erschließt sich niemandem. Auch nicht den über 80 Prozent der Berlinerinnen und Berlinern, die sich in Umfragen regelmäßig für mehr Kameras auf Berlins Straßen und Plätzen aussprechen. Ihr Wunsch nach mehr Sicherheit in dieser Stadt und nach einer schnelleren und effektiveren Verbrechensaufklärung wird von Rot-Rot-Grün mit Füßen getreten.“

Foto: Stefan Evers

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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