Handys sind in jeder Anstalt massenhaft im Umlauf.

TP-Gastbeitrag von Ex-JVA-Leiter und Rechtsanwalt Dr. Thomas Galli zur Misere von telefonischen Kontakten und fehlenden Internetmöglichkeiten in deutschen Gefängnissen.

Dass die Telefongebühren für Inhaftierte auf einem Niveau sind bzw. waren, das gegenüber Nicht-Inhaftierten längst als Wucher gebrandmarkt worden wäre, steht außer Frage und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Das Thema gibt aber Anlass, zwei grundsätzlichere Punkte anzusprechen.

Zum einen sind die Bundesländer wie z.B. Sachsen ausdrücklich dafür zu loben, dass es Inhaftierten überhaupt in nennenswertem Umfang ermöglicht wird, zu telefonieren. Die allermeisten Inhaftierten haben Familie, Kinder, Angehörige, Bezugspersonen, die oft weit entfernt wohnen, und sich auch regelmäßige Besuche (die ohnehin meist auf einige Stunden im Monat beschränkt sind) in der Haft nicht leisten können. Die Inhaftierten auf den Briefverkehr zu verweisen, und Telefonate nur mit hohem bürokratischen Aufwand und in dringendsten Fällen z.B. unter Aufsicht eines Sozialarbeiters zu genehmigen, ist weder für die Angehörigen noch für die Inhaftierten menschenwürdig, und gereicht reichen Bundesländern wie Bayern nicht zur Ehre. Dass es der trotz Vollzuges von Strafe angestrebten Resozialisierung entgegenwirkt, erschließt sich ohnehin unmittelbar.

Wenn nun reflexhaft der Aufschrei erfolgt: „Aber die SICHERHEIT!! Sind Sie verrückt, dann können Drogenhändler ihre Geschäfte weiter vom Knast aus betreiben, Stalker ihre Opfer weiter belästigen, Mörder ihre Flucht planen!“, dann ist dem zu entgegnen: Selbstverständlich müssen diese Aspekte berücksichtigt werden, und sie werden auch in den Bundesländern, die Telefonate ermöglichen, berücksichtigt. U.a. sind Telefonate nur zu ausgewählten und geprüften Gesprächspartnern möglich. Auch können Telefonate überwacht werden. Und schließlich: Wenn ein Inhaftierter kriminogene Kontakte zur Außenwelt pflegen will, dann kann dies ohnehin nicht verhindert werden. Handys sind in jeder Anstalt massenhaft im Umlauf, und jeder Besuchskontakt kann dazu missbraucht werden, strafbare Handlungen vorzubereiten. Diese Missbrauchsmöglichkeiten gibt es aber außerhalb des Gefängnisses (fast) unbegrenzt, und (fast) jeder Inhaftierte wird irgendwann wieder in Freiheit entlassen (die allermeisten übrigens nach eher kurzen Freiheitsstrafen von einigen Monaten bis zu einigen Jahren). Eine absolute Sicherheit für einige Monate der Haft zu postulieren, die ohnehin nicht eingehalten werden kann, und damit der großen Mehrheit von Inhaftierten, die Außenkontakte nicht missbrauchen, die Integration in die Gesellschaft zusätzlich zu erschweren, macht keinen Sinn. Im Gegenteil. Die Sicherheit der Allgemeinheit wird unter dem Strich durch solches symbolhaftes Agieren gefährdet.

Dass lenkt den Blick auf das zweite grundsätzliche Problem, das in diesem Zusammenhang zu diskutieren ist. Eines Tages wird das Bundesverfassungsgericht selbstverständlich entscheiden, dass in allen Bundesländern Telefonate grundsätzlich ermöglicht werden müssen. Genauso wird es entscheiden, dass den Inhaftierten zumindest ein eingeschränkter Zugang zum Internet ermöglicht werden muss, da in der heutigen Zeit von einer Integration in die Gesellschaft u.a. im Hinblick auf die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sicher nicht die Rede sein kann, wenn die Entlassenen nicht zumindest in Grundzügen mit den aktuellen Technologien umgehen können.

Bis das Bundesverfassungsgericht das entschieden haben wird, wird noch viel Leid, Energie und Geld (des Steuerzahlers) in sinnlosen bürokratischen Rückzugsgefechten verschwendet werden. Muss das sein?

Foto: Thomas Galli

Bildquelle: TP Presseagentur Berlin

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Telefongebühren in einer Justizvollzugsanstalt.

10 Antworten

  1. Ursache für die Entscheidung des BVerfG sind die Gebühren der Telio GmbH, die schlicht und voll umfänglich den Tatbestand des § 291 StGB erfüllen, indem man die Opferlage des Inhaftierten ausnutzt.
    Wie aber konnte das die Telio GmbH über diesen langen Zeitraum hinweg für sich ausnutzen, ohne dass sich die Anstaltsoberen, die ja bekanntlich eine Fürsorgepflicht haben, dagegen wehrten?
    Denn sie sind es, die diese sittenwidrigen Verträge unterzeichneten.
    Um das zu verstehen, muss man den Ursprung der Telio GmbH betrachten, die einst von Anstaltsoberen und deren Familienangehörigen begründet wurde.
    Weiter muss man wissen, dass die Wuchergewinne der Telio GmbH durch sog. verbundene Unternehmen bilanztechnisch nach Null gebracht werden, um nach Außen zu signalisieren, man würde mit den Wuchergebühren keine Gewinne erzielen.
    So wurden in der letzten Bilanz die Gewinne durch sog. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. € 2.830.298,85 wie folgt kaschiert: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. € 288.121,37 und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 2.607.426,39.
    Und damit ein Gewinn von 0,00 Euro ausgewiesen!
    Es bleibt dem geneigten Leser überlassen darüber zu sinnieren, ob es sich bei der Telio GmbH um eine kriminelle Organisation handeln könnte.

  2. Hier ergänzend zu dem Beitrag von Herrn Salzburger:
    Hinter diese Wuchergesellschaft (GmbH) wurde die Telio Verwaltungs Ltd. mit Sitz in Milton Keynes, Großbritannien aufgebaut, sie ist die persönlich haftende Komplementärin der Fashionart Ltd. & Co. KG. Das gezeichnete Kapital beträgt dort genau € 2,00.
    Davor steht aber noch die Telio AG, die sich neuerdings Palio AG nennt.
    Alles in Allem, das was man ein Steuersparmodell nennt.

  3. Und hier einmal dazu die Namen:

    Vorstand
    Die Gesellschaft wurde von folgenden Vorstandsmitgliedern vertreten:
    Herr Heiko Fuchs, Kaufmann, Hamburg (bis 28. August 2008, ab 04. Februar 2009)
    Herr Albert Hollenbach, Kaufmann, Hamburg (bis 28. August 2008)
    Herr Torsten Grunig, Kaufmann, Berlin (bis 30. April 2008)
    Herr Oliver Drews, Kaufmann, Hamburg
    Herr Habibollah Vakili, Kaufmann, Hamburg (vom 01. Juli 2008 bis 12. Januar 2009)
    Aufsichtsrat
    Zu Aufsichtsratsmitgliedern wurden am 17. Dezember 2003 folgende Personen bestellt:
    Vorsitzender: Herr Marcus Reinberg, Rechtsanwalt
    Weitere Mitglieder: Herr Ralf Lühning, Dipl. Kaufmann, Steuerberater
    Herr Rüdiger Fuchs, Rentner
    Die Amtszeit dieses Aufsichtsrats endete mit seiner Entlastung durch die Hauptversammlung vom 28. August 2008. In der Versammlung wurden danach folgende Personen zum Aufsichtsrat bestellt:
    Aufsichtsratsvorsitzender:
    Herr Marcus Reinberg, Rechtsanwalt, Hamburg
    Weitere Mitglieder: Herr Rüdiger Fuchs, Rentner, Bad Sachsa
    Herr Albert Hollenbach, Kaufmann
    Herr Sven Dittmer, Kaufmann

  4. Das sind also die Bosse!
    Gerne präsentieren sie ihr Konterfei in der Öffentlichkeit. Bei ihrem schäbigen Tun erwischt, wollen sie allerdings nicht mehr erkannt werden, wie man in der Gefangenenzeitung „Lichtblick“ (JVA Tegel) nachlesen konnte, als dessen Chef-Redakteur Dieter Wurm Strafanzeige wg. Verdacht auf Verstoß gg. § 291 StGB stellte. Telio rühmt sich damit, in unzähligen Gefängnissen im In- und Ausland den eingekerkerten Knackis die Benutzung von Telefonen zu ermöglichen und man wundert sich, dass diese Wucherer noch kein Bundesverdienstkreuz erhalten haben. Obwohl landauf, landab Wissenschaftler, Politiker, Richter, brave Bürger und wirklich fast alle Knackis sich über die Telio beschweren, sind diese Wucherer immer noch dick im Geschäft. Besonders schlimm: Als Chef der Abzocker kann die Hamburger Milliardärsfamilie Peter Merle. bezeichnet werden, der die Firma Telio zu großen Teilen gehört. Gerne stellt sich der Milliardär als Mäzen dar, dabei schröpft er aber zehntausende Gefangene und deren Familien mit seiner Wucher- Telefonie. So im ZDF-Magazin „frontal“ vom 19.03.2013.
    Gefangenen kann gestattet werden, Telefonate zu führen, so der Wortlaut des Gesetzes; üblicherweise wird den Inhaftierten eine sogenannte Dauertelefonerlaubnis erteilt d.h., dass Gefangene in ihrer Freizeit, der Zeit des Aufschlusses, an entsprechend zugänglichen Telefonen telefonieren können. Die Anstalt kann dabei die Telefonate überwachen. Anstatt dass nun aber die Anstalten Flatrates einrichten und auf jeder Station handelsübliche Apparate installieren (bspw. würde dies für die JVA Tegel monatliche Kosten in niedrigen vierstelligen Bereich bedeuten, umgelegt auf jeden Gefangenen wären das nur wenige Euros), vergeben die Anstalten die Telefonie an externe Dienstleister; ganz überwiegend an die Firma Telio, die zwischenzeitlich in bald jedem deutschen Gefängnis ihre üble Abzocke betreiben kann; diese Firma verlangt nämlich Telefongebühren, die das marktübliche um bis zu 800% übersteigen, schon 100 % wären Wucher. So kostet ein einfaches Ortsgespräch 0,09 pro Minute. Aus Telios Firmengeflecht und Bilanzen ist ersichtlich, wie die Firma mit der Knast-Telefonie glänzend verdient. Sie sahnt bei denen ab, die ohnehin nichts haben, bei den Gefangenen. Die doch eigentlich inhaftiert wurden, weil sie für ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten fit gemacht werden sollen. Ob dies mit antisozialem Wucher gelingt?
    Wer steckt nun hinter Telio?
    Ursprünglich übrigens ein Familienunternehmen, das sich damit rühmt,»sich immer wieder Zeit genommen zu haben, sich für soziale Projekte zu engagieren«. ach ja? Heute jedenfalls scheint die Hamburger Milliardärsfamilie, die ihr Geld mit einer Baumarktkette machte, keine Skrupel beim Geldscheffeln mehr zu haben. Besonders perfide dabei: an öffentlichen Telefonzellen, die ähnlich teuer sind, muss es wettbewerbsrechtlich möglich sein, Sonderrufnummern anrufen zu können bspw. gebührenfreie 0800-Rufnummern, um Gespräche über andere Provider günstiger führen zu können, sich weitervermitteln zu lassen. Genau das aber verhindert die Firma Telio, ihre Argumentation lautet: sie betreibe eben kein öffentliches Telefon, sondern eine private Anlage. Hier werden ganz unlauter Gesetze umgangen: argumentiert wird, dass Telefonate nicht teurer seien als an öffentlichen Telefonzellen, einen öffentlichen Anschluss aber betreibe man nicht. Nun müssten eigentlich die Anstalten einschreiten und die ihnen anvertrauten Gefangenen vor solcher Abzocke schützen. Das Gegenteil ist leider der Fall: Anträge auf gerichtliche Entscheidung, um die Telefongebühren zu senken, führen nicht zum Erfolg, auch weil die Anstalten die Strafvollstreckungskammern mit zumindest unzureichenden und schwammigen, wenn nicht gar falschen Informationen versorgen und somit verhindern, dass endlich Recht gesprochen wird. Eine häufige Begründung der Anstalten, dass die Telio keinen Wucher betreiben würde, sondern eben die aufwendige Technik und die hohen Sicherheitsanforderungen Kosten verursachen würden, die nur mittels dieser Gebühren gedeckt werden könnten, ist absurd. Die Knast-Telefonie ist für Telio kein defizitäres Geschäft; die Bilanzen zeigen, dass sie satte Gewinne, sogar in Millionenhöhe macht. Telekommunikationsexperten bestätigen zudem, dass Gespräche die Telio weniger als 0,01 ins deutsche Netz kosten, die notwendige, von Telio eingesetzte Software, verursacht keine nennenswerten Kosten, und die Hardware (die sogenannten Phonio-Apparate) hat sich nach kurzer Zeit amortisiert. Die Telio jedoch kämpft erbittert um jeden Cent und hat der Firma Rufpin verboten, ihre günstigere Telefonie in JVAen zu bewerben. Die Funktionsweise der Rufpin-Telefonie ist dabei denkbar einfach: über eine ganz persönliche Einwahlnummer erreichen die Gefangenen das Rufpin-System und werden weiterverbunden und können so günstig telefonieren.
    Telio ist behördlich verordneter und abgesegneter Wucher!

  5. Die Peter Möhrle Stiftung ist nun mal Telemedienanbieter im Sinne des § 5 TMG (Telemediengesetz)
    Der Hamburger Unternehmer Peter Möhrle hat diese Stiftung aus Dankbarkeit für sein persönliches und berufliches Glück ins Leben gerufen. Die Stiftung geht Probleme gezielt, unbürokratisch und unternehmerisch an. Die Vorstandsvorsitzende SYBILL KERN sagt: „Die Unabhängigkeit der Stiftung lässt ein feines Gefühl für die Gesellschaft zu und ermöglicht uns, da zu helfen, wo der Bedarf am größten ist.“ Sybill Kern macht mit der Stiftungsarbeit ihre Leidenschaft fürs Helfen zum Beruf. Seit 2007 engagiert sie sich in der Peter Möhrle Stiftung.
    Wenn es ihren Worten zur Folge darum geht, da zu helfen, wo der Bedarf am größten ist, warum senkt sie dann nicht die Tarife ihrer Gelddruckmaschine „Telio“?

  6. Addiert man einmal die Bilanzgewinne der Telio und der mit ihr verbundenen Unternehmen von Anbeginn an, ergibt sich ein gerundeter Gewinn von 400 Millionen, die dieser Menschenfreund, Peter Möhrle, mit dem Unvermögen der Gefangenen verdient hat.
    Bleibt die Frage offen, welchen Erfolg die Strafanzeige des ehem. Chef-redakteurs des ‚Lichtblick‘, Herr Dieter Wurm, hatte, als er diese 2013 bei der StA Berlin anhängig machte.
    Vielleicht ist es die, von der der jetzige Senator für Justiz, Dr. Dirk Behrendt, meint, man würde mit Hochdruck daran arbeiten.

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