Klageflut: Präsidentin des Landessozialgerichts appelliert an Krankenkassen und Krankenhäuser.

Mit großer Sorge beobachtet die Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Sabine Schudoma, die jüngst über die Sozialgerichte Deutschlands und auch der Region Berlin/Brandenburg hereingebrochene Klagewelle. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hat rund 65.000 neue Streitfälle vor den Sozialgerichten Berlins und Brandenburgs provoziert.

Hintergrund: Am 9. November 2018 hat der Deutsche Bundestag das „PflegepersonalStärkungsgesetz“ beschlossen. Das Gesetz enthält auch Regelungen zu einer kürzeren, nunmehr zweijährigen Verjährung von Ansprüchen der Krankenhäuser auf Vergütung erbrachter Leistungen und von Ansprüchen der Krankenkassen auf Erstattung überzahlter Vergütungen. Eine gleichzeitig getroffene Übergangsregelung ist hochbrisant: Danach sind Krankenkassen gehalten, vor dem 1. Januar 2017 entstandene Ansprüche auf Rückzahlung von an Krankenhäuser geleisteten Vergütungen bis zum 9. November 2018 gerichtlich geltend zu machen, um den Eintritt von Verjährung zu vermeiden. Der Hintergrund dieser Rückzahlungsbegehren wiederum liegt überwiegend in neuerer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Krankenhausvergütung („Komplex-Pauschale“) für die Behandlung von Schlaganfallpatienten und für Geriatriebehandlungen. Unter anderem auf diesen beiden Feldern sehen die Krankenkassen Anlass für die teilweise Rückforderung von bereits entrichteten Zahlungen an Krankenhäuser. Einzelheiten sind zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern hoch umstritten und bedürfen im Einzelfall intensiver Aufklärung durch die Sozialgerichte.

Im Zuge dieser Gesetzgebung ist an den Sozialgerichten aller Bundesländer bis einschließlich 9. November 2018 eine immense Steigerung der Verfahrenszahlen zu beobachten. Die Region Berlin-Brandenburg ist davon in besonderem Maße betroffen. Der Wert der von den Krankenkassen erhobenen Forderungen beträgt z.B. bei dem Sozialgericht Berlin insgesamt rund 81,5 Mio. Euro und bei dem Sozialgericht Potsdam rund 32 Mio. Euro.

Fotoquelle: Von Daniel Naber – Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=27237161

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