Können den 5G-Vergaberegeln nicht zustimmen.

Zulassungsverfahren zur 5G-Frequenzauktion eröffnet.

Präsident Homann: „Bundesnetzagentur stärkt Deutschland als Leitmarkt für 5G“.

Die Bundesnetzagentur hat heute die endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion bekanntgegeben. Das Zulassungsverfahren zur Versteigerung ist damit eröffnet.

„Unsere Entscheidung schafft wichtige Voraussetzungen für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Durch die Vergabe der Frequenzen schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit und tragen zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur ist das Ergebnis umfangreicher Konsultationen und wurde im Benehmen mit dem Beirat der Bundesnetzagentur getroffen.

Vergabebedingungen

Die Vergabebedingungen umfassen Auflagen zur besseren Versorgung sowohl in der Stadt als auch auf dem Land und entlang der Verkehrswege sowie Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs wie eine Diensteanbieterregelung und Regelungen zum nationalen Roaming.

Antrag auf Zulassung

Mit Veröffentlichung der Entscheidung ist das Zulassungsverfahren zur Versteigerung eröffnet. Unternehmen, die an der Versteigerung teilnehmen wollen, können bis zum 25. Januar 2019, 15.00 Uhr Zulassungsanträge stellen. Der Beginn der Auktion ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen.

Die Entscheidung sowie weitere Informationen finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband.

FDP: Können den 5G-Vergaberegeln nicht zustimmen.

Zur Sitzung des Beirats der Bundesnetzagentur erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag Frank Sitta:

„Dass die Bundesregierung alle Mobilfunk-Probleme durch die 5G-Frequenzvergabe beheben möchte, wird nicht funktionieren. Die Probleme im Mobilfunkmarkt bestehen vor allem bei 4G, die Funklöcher in diesem Netz müssen jetzt schnell geschlossen werden. Und statt dem Wünsch-dir-was der letzten Wochen brauchen wir ein Konzept aus einem Guss für den gesamten Mobilfunk. Da dies offensichtlich fehlt, können wir den Vergaberegeln in der aktuellen Form nicht zustimmen. So ist die Rechtssicherheit des Verfahrens durch den politischen Einfluss auf die Bundesnetzagentur gefährdet. Zudem enthalten die Regeln keine klar definierte Schiedsrichterrolle der Bundesnetzagentur zur Stärkung des Wettbewerbs. Die Vergabe der lokalen Frequenzen an die Industrie sollte unabhängig von der restlichen Frequenzvergabe sofort stattfinden und zwar für das gesamte – für die Industrie vorgesehene – Spektrum. Es darf keine Aufteilung der lokalen Frequenzen geben. Eine weitere Verzögerung des Verfahrens kann sich Deutschland nicht leisten.“

5G: Bundesregierung verpasst Ausfahrt in Richtung digitaler Zukunft

 

Anlässlich der Entscheidung über die Vergaberegelungen für die Frequenzen des Mobilfunkstandards 5G im Beirat der Bundesnetzagentur (BNetzA) erklären Katharina Dröge, Mitglied im Beirat der BNetzA, und Margit Stumpp, Sprecherin für Medienpolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

 

„Mit der Entscheidung des Beirats der Bundesnetzagentur stolpert die Bundesregierung weiter durch die Digital-Debatte. Der jetzt beschlossene Plan für den Aufbau von 5G weist etliche Mängel auf. Union und SPD verpassen so die Ausfahrt in Richtung digitaler Zukunft.

 

Die Maßnahmen, welche die Marktchancen von Neueinsteigern verbessern sollen, sind unzureichend. Unsere Forderungen nach einer Verpflichtung der Anbieter zum National Roaming sowie nach einer Diensteanbieterverpflichtung wurden ignoriert. Es gibt lediglich ein unzureichendes Verhandlungsgebot.

 

Unter diesen Umständen ist es mehr als fraglich, ob weitere Anbieter sich am Markt etablieren können. Daran werden auch die Erleichterungen für Neueinsteiger nichts ändern. Die Zeche für das mutlose Agieren zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher.

 

Ebenso bedauerlich ist, dass für die Bundesregierung nach wie vor das Credo „Straße vor Schiene“ gilt. Es ist die deutsche Automobilindustrie, welche besonders profitiert. Einmal mehr konnten eilig Lobbyinteressen durchgesetzt werden. Den Autokonzernen wird auf Kosten der Steuerzahler eine komplette 5G-Infrastruktur errichtet. Der Ausbau von 5G auf der Schiene wird zweitrangig behandelt. Das riecht einmal mehr nach einer versteckten Milliardensubvention für die Autoindustrie. Die für die Erreichung der Klimaziele und Lebensqualität der Menschen so wichtige Verkehrswende wird so weiter erschwert.“

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