Landgericht Köln: Entscheidung des Monats.

Ein mehrfacher Millionär stirbt an einem Sonntag. Bereits am darauffolgenden Montag beginnen seine Angestellten, sich Wertgegenstände zuzueignen. Für den alleinerbenden Sohn beginnt danach die Suche nach Fahrzeugen, Uhren und einer Einbauküche. Über seine Ansprüche hat nun das Landgericht Köln entschieden.

Der Kläger staunte nicht schlecht, als er nach dem Tod des Vaters feststellen musste, dass bereits am Folgetag der Maybach und der Mercedes CLS auf die Haushälterin und der Audi R8 quattro sowie der RollsRoyce „Ghost“ auf den Fahrer des Vaters umgemeldet waren. Außerdem waren Abhebungen und Belastungen auf dem Konto des Vaters im Umfang von rund 55.000,- € erfolgt, zudem Uhren im Wert von 181.000,- € sowie die Einbauküche in der Personalwohnung verschwunden. Der Kläger beauftragte eine Privat-Detektei mit der Beobachtung der beiden Angestellten und dem Auffinden der verschwundenen Gegenstände. Hierfür verauslagte er rund 20.000,- €.

Während der Maybach verschwunden blieb, konnten der Mercedes CLS und der Audi R8, der mittlerweile mit einer Matt-Folie beklebt worden war, bei den Beklagten sichergestellt werden. Den Rolls-Royce hatte der angestellte Fahrer bereits verkauft. Dieser wurde beim Käufer sichergestellt. Die Einbauküche aus der Personalwohnung war bei Ebay verkauft worden – unter Angabe der Handynummer der Haushälterin. Die Uhrensammlung konnte nicht aufgefunden werden.

Für den Sohn war klar, dass die Beklagten gemeinschaftlich die Vermögensgegenstände weggeschafft hatten. Er erhob Klage beim Landgericht Köln, um Schadens- und Wertersatz im Umfang von rund 500.000, € gegen die ehemaligen Angestellten geltend zu machen. Es handele sich bei diesen um ein Liebespaar, welches gemeinsame Sache gemacht habe. Dies bestritten die Beklagten. Vielmehr sei die Haushälterin mit dem Vater des Klägers liiert und sogar verlobt gewesen. Die Hochzeit sei schon geplant gewesen, allerdings auf ausdrücklichen Wunsch des Vaters vor dem Sohn geheim gehalten worden. Der Vater habe ihnen die Gegenstände geschenkt bzw. als Dank für treue Dienste überlassen.

Dieser Version folgte das Landgericht jedoch nicht. Hiergegen spreche vor allem, dass Polizeibeamten anlässlich einer Durchsuchung der Wohnung der Haushälterin den Fahrer halbbekleidet in deren Bett antrafen. Zudem lasse das Klingelschild mit beiden Nachnamen auf eine gemeinsame Wohnung schließen. Auch handele es sich bei den vorgegebenen Schenkungen um Schutzbehauptungen, da es sich um erhebliche Vermögenswerte im sechsstelligen Bereich handele, die nicht ohne weiteres verschenkt werden. Die Richter verurteilten daher die Beklagten gemeinsam zum Ersatz von Schäden am Audi R8, der verschwundenen Uhrensammlung und der Detekteikosten. Die Haushälterin wurde zudem zum Ersatz für den verschwundenen Maybach, der veräußerten Einbauküche sowie der Kontobelastungen, der Fahrer zum Ersatz des zwischenzeitlichen Wertverlusts des Rolls-Royce verurteilt.

Die Entscheidung vom 17.10.2018 zum Az. 4 O 313/13 ist nicht rechtskräftig und in Kürze unter www.nrwe.de im Volltext abrufbar.

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