Landgericht Köln: Herbert Grönemeyer handelte in Notwehr.

Das Landgericht Köln hat heute zwei Fotografen wegen falscher Verdächtigung zu Bewährungsstrafen von jeweils 1 Jahr verurteilt.

Zusätzlich wurden sie zu Geldstrafen wegen Falschaussagen in einem Zivilverfahren verurteilt. Der eine muss 90 Tagessätze in Höhe von 10 Euro, der andere 90 Tagessätze in Höhe von 75 Euro berappen.

Nach Feststellung des Landgerichts hatten die beiden Fotografen Grönemeyer bei einer Begegnung auf dem Flughafen Köln/Bonn im Jahre 2014 in eine Falle gelockt. Sie hätten es regelrecht darauf angelegt, den Sänger zu provozieren und seine wütende Reaktion zu filmen, heißt es. Als Grönemeyer mit einer Tasche nach einem Fotografen schlug, habe er in Notwehr gehandelt, so das Gericht.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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