Landgericht Köln verbietet Verdachtsberichterstattung über Christoph Metzelder.

Mit Beschluss vom 18.09.2019 hat die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln dem Axel-Springer-Verlag im Wege der einstweiligen Verfügung die identifizierende Berichterstattung über Christoph Metzelder im Zusammenhang mit einem gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahren verboten, wie sie in der BILD Zeitung vom 04. und 05.09.19 sowie auf www.bild.de am 03. und 05.09.2019 geschehen ist. Zudem wurden konkrete Äußerungen verboten, die im Rahmen einer Berichterstattung des NDR am 11.09.2019 getätigt wurden. 

In ihrem Beschluss (Az. 28 O 344/19) hebt die Kammer unter Vorsitz von Herrn Vorsitzendem Richter am Landgericht Dr. Dirk Eßer da Silva maßgeblich auf die durch die konkrete Gestaltung der Berichterstattung gegebene Vorverurteilung und den Umstand ab, dass es für eine derartige Verdachtsberichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehle, die für die Richtigkeit des vermittelten Verdachts sprechen könnten. 

Im Hinblick auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht von Herrn Metzelder wird es in dieser Angelegenheit derzeit keine weiteren Auskünfte oder Erklärungen seitens des Landgerichts Köln geben. 

Die Antragsgegnerseite hat die Möglichkeit, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen. In diesem Fall sieht das Gesetz eine mündliche Verhandlung durch die 28. Zivilkammer vor.

Fotoquelle: By 9EkieraM1 – Own work, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=46784856

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*