Massaker von Babi Jar: Verfahren gegen Kurt G. eingestellt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat das Ermittlungsverfahren gegen einen 95-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Georgsmarienhütte (Landkreis Osnabrück) wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord eingestellt.

Dem Beschuldigten wurde zur Last gelegt, am 29. und 30. September 1941 als Angehöriger der dem Sonderkommando 4a unterstellten 3. Kompanie des Bataillons der Waffen-SS zur besonderen Verwendung (z.b.V.) in Babi Jar (Ukraine) die Tötung von mehr als 33.000 Menschen gefördert zu haben. Das Sonderkommando 4a ist der kämpfenden Truppe beim Einmarsch in die Sowjetunion gefolgt. Zwischen dem 22. Juni 1941 und Sommer 1943 haben seine Angehörigen, vorwiegend Bedienstete des Sicherheitsdienstes (SD), der Polizei und der Waffen-SS, insgesamt ca. 80.000 Menschen getötet. Ungefähr 70.000 seiner Opfer wurden aufgrund ihrer jüdischen Abstammung oder Glaubenszugehörigkeit ausgewählt.

Der Beschuldigte hat sich gegenüber den Behörden nicht zum Tatvorwurf geäußert. Im Gespräch mit Reportern des Magazins „Kontraste“ hat er sinngemäß angegeben, er habe sich während des 2. Weltkriegs „im Werkstattdienst“ befunden. Massenhafte Tötungen von Zivilisten seien nicht zu seiner Kenntnis gelangt. Nach den Angaben eines Enkels soll er auch im privaten Umfeld stets betont haben, nichts von Verbrechen an oder hinter der Front erfahren zu haben.

Der Verdacht gegen den Beschuldigten ergab sich unter anderem aus der Tatsache, dass das Bataillon der Waffen-SS zur besonderen Verwendung (z.b.V.) Ende Juni 1941 aus einem Teil des SS-Totenkopf-Infanterieregiments 14 entstanden ist, in dem auch der Beschuldigte eingesetzt war. Aktenkundig ist auch sein späterer Einsatz im 2. Bataillon des Waffen-SS-Regiments „Westland“, in das die an dem Massaker von Babi Jar beteiligte Einheit, und zwar die 3. Kompanie des Bataillons der Waffen-SS z.b.V., später eingegliedert worden ist.

Diese Kompanie war jedoch nur ein Teil des Bataillons der Waffen-SS z.b.V. und ein kleiner Teil des Waffen-SS-Regiments „Westland“. Die Zugehörigkeit des Beschuldigten zu übergeordneten Truppenteilen belegt noch nicht, dass der Beschuldigte tatsächlich auch der Einheit angehörte, die an dem Massaker von Babi Jar beteiligt war. Im Übrigen haben die umfangreichen Ermittlungen keinen belastbaren Beleg für eine solche Beteiligung des Beschuldigten erbracht.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat daher das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

 

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