Müller zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes: Europa hat bei uns Verfassungsrang – Appell zur Beteiligung an der Europa-Wahl.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, erklärt zum 70. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949:

„Das Grundgesetz ist ohne Zweifel die beste Verfassung der deutschen Geschichte. Wir haben allen Grund, darauf stolz zu sein. Und dieses inzwischen immer wieder neuen Entwicklungen angepasste Verfassungswerk wird auch für die Zukunft eine tragfähige und verlässliche Grundlage für  Demokratie, Rechtsstaat und Freiheit unseres Landes sein. Berlin hatte seinen Anteil an diesem zentralen Akt der westdeutschen Staatsgründung, und das nicht nur durch seine in den Verhandlungen des Parlamentarischen Rates maßgeblichen, allerdings nicht stimmberechtigten Vertreter Jakob Kaiser, Paul Löbe, Ernst Reuter, Hans Reif und Otto Suhr. Denn die Verfassungsgebung in Bonn vollzog sich vor dem Hintergrund von Blockade und Luftbrücke, deren Ende vor 70 Jahren wir gerade mit den Berlinerinnen und Berlinern gefeiert haben. Die Überwindung der Blockade durch die Luftbrücke und den Durchhaltewillen der Berlinerinnen und Berliner von damals war nicht weniger als ein Bekenntnis zur Freiheit. Und insofern hat Berlin als ‚Stadt der Freiheit‘ seinen ganz eigenen Anteil an unserem Grundgesetz.“

Der Regierende Bürgermeister weiter: „Die Bundesrepublik verfügt mit ihrer Garantie von Freiheitsrechten und Menschenwürde, die die Möglichkeiten der freien Entfaltung aller sichert, über eine große Ausstrahlung und Anziehungskraft. Das Grundgesetz galt während der Teilung faktisch nicht im früheren Ostteil unserer Stadt und nur eingeschränkt im Westteil Berlins. So war es tatsächlich die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl von 1990, bei der erstmals alle Berlinerinnen und Berliner gemeinsam an die Urnen traten, um ihr Wahlrecht zum Deutschen Bundestag persönlich auszuüben. Auch daran lässt sich klarmachen, dass das Wahlrecht keine Selbstverständlichkeit ist. Es ist ein kostbares Gut, für das viele Menschen gestritten und gelitten haben. Einmal mehr ist das für mich Anlass, die Bürgerinnen und Bürger Berlins zu bitten, am kommenden Sonntag bei der Europa-Wahl ihre Stimme abzugeben. Ich erinnere dabei daran, dass unsere Verfassung dem europäischen Integrationsgedanken seit 1992 in Artikel 23 des Grundgesetzes den Rang eines Staatsziels einräumt. Das zeigt, wie aktuell und zukunftsgerichtet unsere Verfassung ist.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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