Ohne sorgfältige Prüfung offenen Vollzug und Vollzugslockerungen gewährt.

Ab 5. Dezember 2017 werden 3 Justizvollzugsbeamte (zwei aus der JVA Wittlich, einer aus der JVA Dietz) auf der Anklagebank der 5. Strafkammer des Landgerichts Limburg/Lahn sitzen. Angeklagt wurden sie wegen fahrlässiger Tötung. Nach Auskunft der Pressestelle des Landgerichts Limburg gegenüber der TP Presseagentur werden sie sich zusätzlich wegen Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich zu verantworten haben, obwohl sie dieszüglich nicht angeklagt wurden, wie die Staatsanwaltschaft Limburg der TP Presseagentur versicherte.

Die beiden Vollzugsbeamte aus Wittlich sollen ohne sorgfältige Prüfung einen Strafgefangenen zum offenen Vollzug zugelassen haben. Dem Beamten aus Dietz wird vorgeworfen, dem Gefangenen ohne sorgfältige Prüfung Vollzugslockerungen gewährt zu haben.

Während einem seiner Ausgänge, entzog sich der Häftling einer Verkehrskontrolle durch Flucht vor der Polizei, weil er nicht im Besitz eines Führerscheins war.

Das Urteil: Geisterfahrer LG Limburg 2Ks3Js 5101_15

Auszug:

„Er erkannte, dass ein Ausbruch auf der Autobahn nicht möglich war und hoffte, über die Abfahrt L. Nord entkommen zu können. Auch dachte er über den weiteren Fluchtweg nach und schätzte die Erfolgsaussichten ein. Eine Flucht über die Abfahrt L. Nord und anschließende Auffahrt auf die Bundesstraße 49 in korrekter Fahrtrichtung in Richtung L. erschien ihm wenig erfolgversprechend. Er war ortskundig und wusste um die folgenden Ampelanlagen mit Verkehrsrückstau. Er sorgte sich „festzufahren“, und dass die ihm folgenden Polizeifahrzeugen würden aufschließen können.

Der Angeklagte entschloss sich, über die ihm bekannte Ausfahrt L. Nord nicht verkehrsgerecht auf die Bundesstraße 49 in Richtung L. abzufahren, sondern vielmehr die streckenweise sich tangierende Führung der Ausfahrt mit der Auffahrt auf die Bundesautobahn 3 in Richtung F. auszunutzen, um auf die Ausfahrt von der Bundesstraße 49 zu wechseln und so in falscher Fahrtrichtung auf die Bundesstraße 49 aufzufahren. Dass eine solche „Geisterfahrt“ nicht beherrschbar und mit unkalkulierbaren Gefahren für sein eigenes Leben, aber auch für das der ihm Entgegenkommenden einhergehen würde, war ihm bewusst. Dieses Risiko einzugehen war er bereit.“

Wegen dieser „Geisterfahrt“ wurde er zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt, weil eine Person dabei ums Leben kam.

Der Prozess gegen die 3 Vollzugsbeamten ist bis voraussichtlich Ende Januar 2018 terminiert.

NACHTRAG: Gegenüber der TP Presseagentur hat sich die Staatsanwaltschaft Limburg soeben korrigiert und mitgeteilt, auch wegen Beihilfe zum Fahren ohne Führerschein angeklagt zu haben. Das Justizministerium in Rheinland-Pfalz teilte der TP Presseagentur auf ihre Nachfrage mit, dass sich die Vollzugsbeamten weiterhin im Dienst befinden und nicht suspendiert sind.

Die Justizvollzugsbeamten wurden später zu Bewährungsstrafen verurteilt, einer freigesprochen (aktualisiert November 2018): LG Limburg 5 Kls 3 Js 11612-16

4 Antworten

  1. Auf den Ausgang des Verfahrens darf man gespannt sein.
    Liest man das Urteil, wird klar, dass sich die Angeklagten im guten Glauben vom Täter und dessen Ehefrau haben täuschen lassen.
    Liest man das Urteil – hier die Abhandlung zum Tathergang -, wird allerdings auch klar, dass es erst gar nicht zum tragischen Ausgang der ‚Geisterfahrt‘ hätte kommen dürfen, wenn die Polizei ihrem Auftrag zur Präventation ernst genommen hätte.
    Mithin haben die an der Verfolgungsjagd beteiligten Polizeibeamten allemal mehr Schuld, als diese drei Gutmenschen, werden aber nicht belangt.

  2. Habe das Urteil gelesen und verstehe die StA nicht. Da werden drei ‚Gutmenschen‘ vor den Kadi gezogen, weil sie an das Gute im Menschen geglaubt hatten und ihrem Auftrag zur Resozialisierung nachkommen wollten. Dass sie dabei von einem pathologischen Lügner und Betrüger und mit Hilfe dessen Ehefrau getäuscht wurden, geht doch aus der Beweisaufnahme eindeutig hervor. Man kann nur hoffen, dass die drei eine exellente Verteidigung bekommen, die das alles herausarbeitet. Warum die Pol.-Beamten nicht belangt werden, obwohl sie doch konkludent für den Beginn und Ausgang der Todesfahrt verantwortlich sind, bleibt einem verschlossen. Zumal sie die Präventation völlig außer Acht ließen.
    Die drei JVS-Bediensteten sind aktuell wegen fahrlässiger Tötung und Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis angeklagt, was letztlich gem. st. Rsp. zu § 222 StGB die Voraussehbbarkeit des Erfolges beinhaltet. Diese hätten die Pol.-Beamten um so eher haben müssen, als sie sich auf die Lauer legten, um den Täter auf frischer Tat zu anzutreffen.
    Aber das Wirken der StA Limburg, hier wohl das eines sehr eifrigen Staatsanwalts, ist m. M. nicht immer von Einsicht geprägt.

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