Paragraph 219a StGB nicht mehr zeitgemäß.

Zum Prozessauftakt gegen die Ärztin Kristina Hänel erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag Stephan Thomae:

„Ohne der Gerichtsverhandlung oder dem Urteil vorgreifen zu wollen, ist für uns Freie Demokraten menschlich nachvollziehbar, dass Frau Hänel Informationen zum Schwangerschaftsabbruch öffentlich gemacht hat. Denn Frauen, die ungewollt schwanger werden, befinden sich in einer schwierigen Lage und sollten schnell und einfach kompetente Hilfe finden können. In der heutigen Zeit ist es nicht mehr angemessen, wenn Kliniken oder Ärzte nicht einmal auf ihrer Website darauf hinweisen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Deshalb ist der Paragraph 219a StGB in seiner jetzigen Form für uns Freie Demokraten nicht mehr zeitgemäß und sollte geändert werden. Dabei ist entscheidend, dass die Information in sachlicher Form erfolgt, wie auch sonst bei Ärzten oder Rechtsanwälten. Offensive Werbung wird diesem sensiblen Thema nicht gerecht. Deshalb setzen wir Freien Demokraten uns für eine moderate Änderung des Paragraphen 219a StGB ein. Eine Möglichkeit könnte es sein, in diesem Paragraphen in Absatz 1 das Wort ‚oder‘ vor den Worten ‚in anstößiger Weise‘ zu streichen.“

Info: Hänel wurde heute zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000.- Euro verurteilt.

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