Petry in Prozess um Subventionsbetrug freigesprochen.

Das Amtsgericht Leipzig hat die frühere Bundessprecherin der „AfD“, Frauke Petry, vom Vorwurf der Steuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs freigesprochen.

Nach Medienberichten erklärte der Richter am Mittwoch, die Anklage habe die Schuld der 44-Jährigen nicht zweifelsfrei nachweisen können. Die Staatsanwaltschaft hatte der sächsischen Bundestagsabgeordneten vorgeworfen, 2014 Fördermittel für ihre in Schieflage geratene Firma unrechtmäßig verwendet zu haben.

Die Politikerin habe damals die Förderung einer Beratung für ihre in Schieflage geratene Firma beantragt und auch erhalten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Leipzig habe die Beratung jedoch nicht der Firma, sondern ausschließlich der Vorbereitung und Begleitung Petrys persönlicher Insolvenz gegolten. Dennoch sei die Rechnung über die Firma beglichen und auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht worden. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb bereits einen Strafbefehl erlassen, gegen den Petry jedoch Widerspruch eingelegt hatte. Die Anklage stützte sich auf die Aussage des damaligen Unternehmensberaters. Dieser hatte zuvor einen Zivilrechtsstreit gegen Petry verloren. Das Amtsgericht Leipzig habe daher an der Glaubwürdigkeit des Mannes gezweifelt und deshalb auf Freispruch entschieden.

Die Staatsanwaltschaft, die auf eine Geldstrafe von 30.000 Euro für die Politikerin plädiert hatte, prüfe nun, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen wird und der Rechtsstreit damit in die nächste Runde geht.

 Fotoquelle: By Harald Bischoff – Own work, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=48765596

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