Schleusung im Kühllaster auf der A17 – Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Haftbefehl.

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Bundespolizeiinspektion Berggießhübel führen ein Verfahren gegen einen 57-jährigen Türken wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, vermutlich in den frühen Morgenstunden des 14.07.2020 in Ungarn 31 Männer im Alter zwischen 18 und 47 Jahren, welche die türkische (24x), syrische (3), iranische (3) und irakische (1) Staatsangehörigkeit besitzen, in einem Kühllaster versteckt und in das Bundesgebiet verbracht zu haben, obwohl er wusste, dass die Personen nicht über die erforderliche Erlaubnis zur Einreise in das Bundesgebiet verfügten.

Die geschleusten Personen wurden am 14.07.2020 gegen 20:25 Uhr bei einer gemeinsamen Kontrollmaßnahme von Bundespolizei und Zoll zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität auf dem Parkplatz „Am Heidenholz“ auf der A17 in Fahrtrichtung Dresden festgestellt. Sie lagen während der Fahrt auf der Ladung (Melonenkisten), hatten dabei weniger als einen Meter Platz bis zur Decke des Aufliegers und froren durch die Kühlung. Fünf geschleuste Personen erlitten bei dem ungesicherten Transport Verletzungen.

Der Fahrer wurde vor Ort vorläufig festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat heute beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Pirna Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr gegen den Beschuldigten gestellt.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Bundespolizei – auch zu möglichen Hintermännern der Tat – dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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