Sonntagsöffnung vor Gericht – Berliner Senat legt Beschwerde ein.

Das Land Berlin hat – wie erwartet – beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zu den Berliner Sonntagsöffnungen eingelegt. „Wir gehen davon aus, dass das OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigen wird, da sich das Gericht bei seiner Eilentscheidung eng an der bisherigen Rechtsprechung zu diesem Thema orientiert hat“, sagte Erika Ritter, ver.di-Fachbereichsleiterin Handel.

Seit mehr als einem Jahrzehnt werde anscheinend in Berlin gegen geltendes Ladenöffnungsrecht verstoßen. Diese Praxis wurde durch das Berliner Verwaltungsgericht vorerst gestoppt. Das Berliner Ladenöffnungsgesetz sei dabei nach Auffassung von ver.di nicht das Problem, sondern seine Anwendung. Obwohl das Bundesverfassungsgericht schon 2009 klargestellt hatte, dass weder das Umsatzinteresse von Händlern noch das Einkaufsinteresse von Kunden eine Ladenöffnung am Sonntag begründen können, wurde dennoch seither genau das gemacht. Wichtige Anlässe mussten dafür herhalten, dass die Läden an acht vom Senat allgemein genehmigten Sonntagen Umsatz machen können. Seit mehreren Jahren stoppen Verwaltungsgerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht diese rechtswidrige Praxis nahezu immer, so jetzt auch in Berlin.

„ver.di hat diese Überschreitung der Grenzen des Ladenöffnungsrechts stets kritisiert. Bis 2007 noch waren Klagen nur betroffenen Arbeitnehmern/innen mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft oder Händlern erlaubt. Diesen Klagen wurde regelmäßig das so genannte „Rechtsschutzinteresse“ entzogen, indem die Kläger/innen schon bei der ersten Gerichtsverhandlung unwiderruflich von jeglicher Sonntagsarbeit freigestellt wurden. Damit waren die Prozesse stets beendet. Zur inhaltlichen Urteilen kam es praktisch nie“, so Erika Ritter. Erst in den letzten Jahren entwickelte die Rechtsprechung vor dem Hintergrund von Ladenöffnung rund um die Uhr an Werktagen auch die Klagemöglichkeit durch eine betroffene Gewerkschaft, also von ver.di. Erst seitdem gibt es auch inhaltliche Urteile vor Verwaltungsgerichten. Die Rechtsüberschreitungen durch die Verwaltungen auf Druck der am Umsatz interessierten Händler wird seitdem deutlich gemacht und beispielhaft auch durch Verfahren unterbunden.

„Wenn jetzt Vertreter des Handels der Gewerkschaft ver.di vorwerfen, Menschen bevormunden zu wollen oder dem Handel zu schaden und ähnliches, muss eines klar festgestellt werden: wer das Recht jahrelang überschreitet und dazu massiv politischen Druck ausübt, sollte endlich in seine Schranken gewiesen werden. Rechtliche Regeln sind einzuhalten – ohne Wenn und Aber“, erläuterte Erika Ritter.

Es sei gut, dass beim Ladenöffnungsgesetz die Verwaltungsgerichte als Korrektiv da wären und endlich auch inhaltlich urteilten.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

 

3 Antworten

  1. so typisch Deutsch, Provinzposse trifft es eher. Was ist dabei, wenn Geschäfte Sonntags geöffnet haben? die Menschen haben mehr Zeit und Ruhe, genüsslich shoppen zu gehen ist z.B. in den USA schon immer so gewesen.

  2. Dann geh doch in die USA.
    Seltsamerweise haben GI‘s nach ihrer Rückkehr aus Germany ein Lied dazu gemacht, das den Sonntag in Germany glorifiziert.

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