Statements zum Brexit-Abkommen.

Juncker zum Brexit-Abkommen: Die beste Vereinbarung, die wir erlangen konnten.

Die Staats-und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU-27 haben gestern (Sonntag) das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und die politische Erklärung zu den künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gebilligt. „Diese Vereinbarung ist die beste, die wir erlangen konnten. Wenn der Deal die parlamentarische Hürde nicht schafft, gibt es keinen anderen“, sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nach der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates (Artikel 50) in Brüssel.

26/11/2018

Der Kommissionspräsident zeigte sich zufrieden mit den Ergebnis der Verhandlungen, betonte aber auch, dass es ein trauriger Moment sei, dass das Vereinte Königreich die EU verlässt. „Die größte Errungenschaft ist, dass wir die Einheit der 27 EU-Staaten durchgängig erhalten haben.“

Jean-Claude Juncker zeigte sich auch zufrieden mit der Lösung, die zu Gibraltar gefunden wurde. „Wir stellen sicher, dass keine  Verhandlungen zu Gibraltar zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ohne Spaniens Zustimmung erfolgen werden.“

Weitere Schritte:

Die Abstimmungsregeln erfordern eine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten ohne das Vereinte Königreich, d.h. 72 Prozent der EU-Staaten, die 65 Prozent der Bevölkerung der 27 Mitgliedstaaten repräsentieren. Zuvor muss das Europäische Parlament mit einfacher Mehrheit zustimmen. Auch die britischen Abgeordneten stimmen dabei mit ab.

Das Vereinigte Königreich wird dann die Vereinbarung entsprechend seiner Verfassungsvorgaben ratifizieren. Die formellen Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen werden so schnell wie möglich nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU beginnen. Wie in der politischen Erklärung festgelegt, werden beide Seiten schon vor dem Austritt mit den Vorbereitungen zu den Verhandlungen beginnen.

Weitere Informationen:
Die Verhandlungsdokumente auf der Seite des Europäischen Rates
Mitschnitt der PressekonferenzDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••
Weitere Informationen zum Brexit auf den Seiten der Kommission

Europaministerin Honé begrüßt Einigung des Europäischen Rates zum Brexit-Abkommen.

Die Staats- und Regierungschefs der verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten haben auf dem EU-Sondergipfel am (gestrigen) Sonntag in Brüssel das Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich nebst politischer Erklärung zum Rahmen der künftigen Beziehungen gebilligt. „Damit haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht. Die EU ist geschlossen und hat gut verhandelt. Sie hat gezeigt, dass sie ihre Grundprinzipien verteidigt und hinter allen Mitgliedstaaten steht“, sagte Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.

„Nichtsdestotrotz ist dies kein Anlass zur Freude. Im Gegenteil: Das Vereinigte Königreich ist nicht nur ein wichtiger Handelspartner Niedersachsens. Vielmehr verbindet uns aufgrund der gemeinsamen Geschichte eine besondere und innige Freundschaft mit den Briten. Es schmerzt, dass das Vereinigte Königreich voraussichtlich nach 45 Jahren die EU verlassen wird.“

Dem Brexit-Abkommen und der politischen Erklärung zu den künftigen Beziehungen muss nun noch das britische Parlament zustimmen. Die Abstimmung ist für Dezember dieses Jahres geplant. Die ebenfalls nötige Zustimmung durch das Europäische Parlament gilt als sicher. „Mit dem Abkommen würden wir chaotische Zustände vermeiden. Für die Wirtschaft brächte es insbesondere mit Blick auf Lieferketten und Absatzmärkte zumindest für den Übergangszeitraum bis Ende 2020 Sicherheit“, erläuterte die Europaministerin. Den Bürgerinnen und Bürgern würde das Abkommen bestehende Rechte dauerhaft sichern, beispielsweise in den Bereichen Aufenthalt, Arbeit, Studium und Sozialversicherung.

„Das Landeskabinett wird morgen den Entwurf für das niedersächsische Brexit-Übergangsgesetz abschließend beraten und den Gesetzentwurf an den Niedersächsischen Landtag überweisen“, so Honé. Für den Fall eines geregelten Brexit wird mit dem niedersächsischen Brexit-Übergangsgesetz die Rechtssicherheit des Landesrechts gewährleistet.

Europaministerin Honé wies jedoch darauf hin, dass ein ungeregelter Brexit nach wie vor möglich sei, da die notwendige Zustimmung des britischen Unterhauses zum Abkommen und zur politischen Erklärung noch unsicher sei. Sie appellierte erneut an die niedersächsische Wirtschaft, die eigenen Vorbereitungen auch für den Fall eines ungeregelten Brexit am 29. März 2019 fortzusetzen. Honé: „Wir bereiten uns nach wie vor auf alle denkbaren Szenarien vor.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*