Statements zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Rundfunkgebühren.

BVerfG: Wichtiges Urteil für unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherpolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

„Wir begrüßen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Damit ist klar: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Lediglich hinsichtlich der Zweitwohnungsbelastung bedarf es nachvollziehbar einer Neuregelung. Der Rundfunkbeitrag ist zudem keine Steuer und als Beitrag bestätigt worden. Auch in der Höhe sah das Gericht keine Probleme.

Damit haben wir endlich Rechtssicherheit – und das ist auch gut so. Denn das Konzept zum Rundfunkbeitrag war eine überfällige und zeitgemäße Antwort auf die rasante Entwicklung unserer heutigen Empfangsmöglichkeiten durch Smartphones, Tablets und PC. Es hat zudem die jahrelange lästige Schnüffelei in Wohnungen abgelöst. Die Karlsruher Verfassungsrichter betonten zu Recht auch den Nutzen, den eine freie und unbeeinflusste Informationsbildung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen und Institutionen mit sich bringt. Denn gerade in diesen unübersichtlichen und schwierigen Zeiten profitiert unsere Gesellschaft als Ganzes von der unabhängigen Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender.

Nun können wir das Thema Rundfunkbeitrag getrost ad acta legen und uns weiteren, drängenden Aspekten widmen. Denn die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stockt seit Jahren. Wir brauchen dringend Anpassungen des öffentlich-rechtlichen Auftrags an die veränderten Gegebenheiten, allen voran die Erneuerung des Telemedienauftrags. Packen wir es an.“

Statement des Chefs der Niedersächsischen Staatskanzlei, Dr. Jörg Mielke, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag.
„Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag in seiner aktuellen Form überwiegend rechtmäßig ist. Diese Entscheidung begrüßt die Landesregierung ausdrücklich.

Die Landesregierung hält jedoch den darüber hinaus gehenden Reformprozess zu Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht für überflüssig. Länder und Rundfunkanstalten sind hier weiterhin in der Pflicht. Mit der Entscheidung steht die Reformdiskussion aber auf einem stabilen Fundament.“

Urteil zum Rundfunkbeitrag öffnet Tür für umfassende Reform.

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag Thomas Hacker:

„Das Urteil öffnet die Tür für eine umfassende Reform des öffentlichen rechtlichen Rundfunks samt einer Neudefinition des Rundfunkauftrags. Die Politik muss diese Chance nun auch nutzen und hindurchschreiten. Konkret fordert die FDP-Fraktion, dass Bildung, Kultur und Informationsvermittlung den überwiegenden Anteil des künftigen Programms ausmachen. Außerdem muss die Anzahl der Sender und Landesanstalten verschlankt werden, denn für den Grundversorgungsauftrag sind nicht über 20 Fernsehsender und Doppelstrukturen notwendig. Das so realisierte Einsparpotential kann direkt in die Programmqualität und die Senkung der Rundfunkbeiträge fließen. Zusammen mit einer Reform der Rundfunkbeiräte, die eine Verringerung der parteigebundenen Vertreter zum Ziel haben muss, wird so die Qualität des Angebots gesichert, durch niedrigere Beiträge die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht und die politische Unabhängigkeit der Sendeanstalten gestärkt.“

Keine Rundfunkgebühr für Zweitwohnungen ist gerecht.

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages erklärte die kultur- und medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Motschmann:

„Gut, dass mit dem heutigen Urteil nun höchstrichterlich Klarheit geschaffen wurde. Dass zukünftig die Abgabe nicht mehr für Zweitwohnungen fällig wird, erscheint nur gerecht. Länder und Sender sind nach wie vor aufgefordert, adäquate Lösungen zu finden, die nicht zu einer Beitragserhöhung führen. Nur so kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine gesellschaftliche Akzeptanz festigen.“

Ein gerechterer Rundfunkbeitrag bleibt Aufgabe für die Zukunft.

„Das heutige Urteil sichert die Finanzierungsgrundlage von ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Die Sender leisten einen wesentlichen Beitrag im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge und der gesellschaftlichen Meinungsbildung, dafür müssen ihnen ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Diesen Grundsatz hat das Gericht heute erneut bekräftigt. Das Urteil ist zu begrüßen“, erklärte Doris Achelwilm, Sprecherin für Medienpolitik der Linksfraktion im Bundestag, mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Klagen gegen den haushaltsgebundenen Rundfunkbeitrag in Bezug auf die Zweitwohnungen stattgegeben und sie ansonsten in der Sache abgewiesen hat.

Achelwilm weiter:

„Weitere Kürzungen in den Budgets der Anstalten würden unmittelbar zu Lasten der Programmqualität, der Beschäftigten und vieler ‚festen Freien‘ in den Sendeanstalten gehen. Die Finanzierung durch allgemeine Beiträge ist immer auch eine Frage von Akzeptanz und Gerechtigkeit. Was bei diesem Urteil keine Rolle spielte: Die Haushaltsabgabe behandelt Ungleiche gleich. Wenn eine alleinerziehende Mutter genauso viel zahlt wie ein gutverdienendes Ehepaar, ist das eine unverhältnismäßige Belastung. Gerechter wäre eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welche die ökonomischen Verhältnisse der Beitragszahler stärker berücksichtigt als das aktuell der Fall ist. Der Rundfunkbeitrag sollte Geringverdienende, Rentner oder Studenten nicht zusätzlich belasten. Es wäre deshalb sehr zu begrüßen, wenn die Länder, deren Kompetenz zur Erhebung des Rundfunkbeitrags das BVerfG heute bestätigt hat, den Rundfunkbeitrag im Sinne der Gerechtigkeit deutlich nachbessern.“

Qualitätsjournalismus ist wichtiges Gut – nicht allein der Preis ist entscheidend.

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Ich begrüße die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Mit der Bestätigung der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bringt das Urteil Klarheit in der Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Qualitätsjournalismus – wie er häufig von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erbracht wird – ist ein wichtiges Gut in unserer demokratischen Informationsgesellschaft, die gerade in letzter Zeit immer wieder Manipulationsversuchen ausgesetzt ist. Durch Qualitätsjournalismus wird unsere Wissensgesellschaft gestärkt. Bei dieser bedeutenden öffentlichen Aufgabe darf der Preis nicht die wichtigste Rolle spielen. Dabei muss aber auch die Sozialverträglichkeit im Auge behalten werden.“

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