Strafverschärfungen gegen Wohnungseinbrüche müssten schnell verabschiedet werden.

Forderungen der Unions-Fraktion würden umgesetzt.

Nun hat auch das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch eine umfassende Verschärfung der Strafgesetze zum Wohnungseinbruch beschlossen. Dazu erklärte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder:

„Die Wohnungseinbruchszahlen bewegen sich auf einem völlig inakzeptablen Niveau. Endlich hat die SPD nach langem Zögern nun nachgegeben und den Weg für die umfassende Strafverschärfung frei gemacht. Diese hat die Unions-Bundestagsfraktion seit langem angestrebt, war aber immer wieder auf ein Nein des Koalitionspartners gestoßen.

Nach dem Kabinettsbeschluss wird die Unions-Fraktion nun alles daran setzen, dass die notwendigen Gesetzesänderungen bis zum Sommer im Bundestag verabschiedet werden können. Hier darf es keine Verzögerungen geben. Wir wollen das Gesetz bereits in der kommenden Sitzungswoche im Bundestag erstmals beraten.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass der Staat gerade gegen diese Form der Kriminalität energischer vorgeht. Ein Einbruch in die Wohnung oder in das Haus traumatisiert die Betroffenen auf das Schwerste. Die Unions-Bundestagsfraktion hat darauf schon seit Jahren hingewiesen und auch dafür gesorgt, dass die Bürger für Sicherungsmaßnahmen Zuschüsse über die KfW beantragen können.

Polizei und Justiz werden mit den angestrebten Gesetzesänderungen endlich effektiver gegen die Einbruchskriminalität vorgehen können. Die Mindeststrafe wird auf ein Jahr Haft als Zeichen der Abschreckung erhöht. Wohnungseinbruch wird damit zu einem Verbrechen erklärt. Die Ermittler werden nun aber auch die sogenannte Vorratsdatenspeicherung nutzen können, um mehr Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Dafür hatte sich nicht zuletzt der Deutsche Richterbund eingesetzt, der ansonsten Gesetzesverschärfungen eher zurückhaltend sieht. Umso unverständlicher war das Zögern der SPD in den vergangenen Wochen, obwohl der Koalitionsausschuss Ende März eigentlich einen klaren Beschluss gefasst hatte.

Eine Aufklärungsquote von gerade einmal 17 Prozent ist entschieden zu wenig, zumal letztlich nach Untersuchungen nur drei Prozent der Täter auch wirklich verurteilt werden. Solche Zahlen sind eine Belastung für den Rechtsstaat.

Länder wie Nordrhein-Westfalen, wo die Einbruchszahlen besonders hoch sind, müssen mehr Personal in Polizei und Justiz abstellen, um die neuen Gesetze auch anzuwenden. Paragrafen auf dem Papier nützen wenig, wenn sie nicht angewandt werden und das Recht damit nicht durchgesetzt wird.“

Kauder zum Hintergrund:

Für den Zeitraum 2015 bis 2017 wurden bereits zehn Millionen Euro pro Jahr für das KfW-Förderprogramm zur Sicherung von Fenstern und Haustüren bereitgestellt. Wegen der großen Nachfrage hatte die Unions-Bundestagsfraktion  durchgesetzt, dass dieser Betrag auf 50 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt wird. Damit das Programm auch Mietern nützt, werden nun auch künftig bereits Umbaumaßnahmen ab 500 Euro mit einem zehnprozentigen Zuschuss der KfW gefördert. Bislang mussten 2000 Euro investiert werden.

Rund 40 Prozent der Einbrüche bleiben im Versuchsstadium stecken. Das zeigt, Prävention ist besonders wirksam. Daneben hatte die Unions-Bundestagsfraktion schon seit langem die nun beschlossenen Strafverschärfungen gefordert.

 

Bundeskabinett verschärft Strafen für Wohnungseinbruch

Malchow: Gewaltsames Eindringen in Wohnungen ist eine schwere Straftat

Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Kabinettsentscheidung, Wohnungseinbrecher härter zu bestrafen. Die Regierung sende damit ein deutliches Signal an die Täter, betonte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow am Mittwoch in Brüssel. „Das gewaltsame Eindringen in die Privatsphäre von Menschen kann tiefe seelische Wunden reißen. Es handelt sich um eine schwere Straftat, für die verurteilte Einbrecher mindestens ein Jahr ins Gefängnis sollten“, sagte Malchow.

Die beabsichtige Gesetzesänderung erweitere zudem das Instrumentarium der Polizei und verbessere damit die Möglichkeit, den Tätern schneller habhaft zu werden. Der demnächst als schwere Straftat kategorisierte Wohnungseinbruchdiebstahl erlaube der Polizei nach Zustimmung eines Richters, die Telekommunikation von Verdächtigen auszuwerten. „Ermittlungen bei Wohnungseinbrüchen sind meist zeit- und personalaufwändig, die Erweiterung des Aufklärungsinstrumentariums wird unseren Kolleginnen und Kollegen dabei helfen, wirksamer gegen Einbrecher vorzugehen“, sagte der GdP-Chef.

Für die Opfer von Wohnungseinbrüchen sei es enorm wichtig, dass die Tat aufgeklärt werde und der Täter ein Gesicht bekomme. Viele Einbruchopfer litten Malchow zufolge noch lange unter der Ungewissheit, wer ihnen die Unversehrtheit der eigenen vier Wände zerstört hat. Der materielle Schaden spiele oft nur eine Nebenrolle, so der GdP-Bundesvorsitzende. Daher komme auf die Polizei eine enorme Verantwortung zu.

Malchow: „Um die Täter dingfest zu machen, benötigen die Ermittler Sachverstand und Zeit. Diese Fachkolleginnen und -kollegen haben wir zwar, Zeit aber bei weitem nicht genug.“ Angesichts der Personalmisere bei der Polizei müssten bei der Kriminalitätsbekämpfung Prioritäten gesetzt werden, kritisierte der Gewerkschafter. Durchgängige Ermittlungen über einen längeren Zeitraum seien oft nicht möglich.

Der GdP-Bundesvorsitzende sehe trotz des in der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2016 festgestellten Rückgangs der Wohnungseinbruchdelikte keinen Grund zur Entwarnung. „Die Abnahme der Straftaten in einem festgelegten Zeitraum ist in erster Linie eine Momentaufnahme, die von verändertem Täterverhalten, aber auch von intensiverer Polizeiarbeit beeinflusst wird.“ Seriöse Aussagen über Trends erforderten jedoch einen Betrachtungszeitraum von mehreren Jahren.

Wohnungseinbruch wird jetzt härter bestraft

Kabinett verabschiedet am heutigen Mittwoch einen von der Union lange Zeit geforderten Gesetzentwurf

Zu dem am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zu einer umfassenden Verschärfung der Strafgesetze zum Wohnungseinbruch erklärte auch die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„In den letzten Jahren sind Wohnungseinbrüche sprunghaft angestiegen. Spitzenreiter in Sachen Einbruchsdiebstahl ist Nordrhein-Westfalen. Dort wurden im vergangenen Jahr mehr als ein Drittel (34,6%) aller Einbrüche in Deutschland begangen – in Köln z.B. lag die Anzahl der Wohnungseinbrüche in den letzten Jahren im Durchschnitt etwa fünfmal so hoch wie in München!

Neben dem Verlust von Geld und Wertgegenständen leiden die Opfer häufig unter einer Traumatisierung, weil sie sich in ihrer Privatsphäre angegriffen und unsicher fühlen. Mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf erhöhen wir daher die Mindeststrafe für Einbruchsdiebstahl auf ein Jahr und schaffen den sogenannten „minderschweren Fall“ ab, d.h. vorschnelle Einstellungen von Strafverfahren zugunsten der Täter wird es so nicht mehr geben. Wichtig ist, dass zur Ermittlung der Täter bei richterlichem Beschluss künftig auf die Funkzellen- und Verbindungsdaten zurückgegriffen werden kann. Das sind wichtige Ermittlungsansätze, um die Täter zu überführen und die Aufklärungsquote zu erhöhen. Die SPD hat damit  endlich den Forderungen der Union zugestimmt; jetzt muss sie im parlamentarischen Beratungsverfahren zeigen, dass sie das ernst meint!“

Härtere Strafen schützten nicht vor Wohnungseinbrüchen

„Die Gesetzesverschärfung bei Wohnungseinbrüchen infolge der Veröffentlichung der polizeilichen Kriminalstatistik 2016 ist grundsätzlich zweifelhaft. Statistisch gesehen sind diese Delikte 2016 im Vergleich zu 2015 um fast zehn Prozent gesunken. Motiv für die Gesetzesverschärfung dürfte eher die diesjährige Bundestagswahl sein“, sagt Frank Tempel, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag, mit Blick auf den heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zu härteren Strafen bei Wohnungseinbrüchen.

Tempel weiter:

„Zwei Maßnahmen sind für die Verringerung der Wohnungseinbrüche notwendig: Eine erhöhte Polizeipräsenz durch präventive Streifeneinsätze vor Ort – dies erhöht für Täter das Entdeckungsrisiko – sowie eine Stärkung der personellen und materiellen Ressourcen der Ermittlungs- und Beweissicherungsstrukturen.

Strafverschärfungen hingegen werden organisierte kriminelle Strukturen nicht aufbrechen und niemanden von der Tat abschrecken.“

Wohnungseinbruch effektiv bekämpfen

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion betonte, dass „wir trotz sinkender Zahlen Wohnungseinbruch noch besser bekämpfen müssten“.

Fechner weiter:

„Erfreulicherweise sind die Wohnungseinbrüche in Deutschland laut polizeilicher Kriminalstatistik 2016 um deutliche zehn Prozent zurückgegangen. Weil es aber 2016 immer noch zu vielen Einbrüchen kam, müssen wir Wohnungseinbrüche besser bekämpfen. Dazu gehört, dass wie etwa in Nordrhein-Westfalen geschehen deutlich mehr Polizeistellen geschaffen und besetzt werden. Weil ein Wohnungseinbruch in die Intimsphäre des Opfers eingreift, wollen wir zur Abschreckung eine harte Bestrafung der Einbrecher. Die vom Bundeskabinett heute beschlossene Erhöhung des Strafrahmens unterstützen wir deshalb.

Da das nicht ausreicht, haben wir durchgesetzt, dass es einen Zuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen gibt. Das ist ein Erfolg von Bauministerin Barbara Hendricks. Wenn die Eigentümer von Wohnungen oder Häuser in besseren Einbruchschutz investieren, erhalten sie dafür einen Zuschuss von der KfW. Weil Einbrecher vom Einbruchsversuch ablassen, wenn sie nicht schnell in die Wohnung gelangen, sind etwa bruchsichere Fenster oder stabile Schlösser der beste Schutz vor Einbrüchen. Uns geht es jetzt darum, dass davon auch Mieterinnen und Mieter profitieren und sich auch kleinere Investitionen in den Einbruchschutz lohnen.

Deshalb haben wir die Mindestinvestitionssumme auf 500 Euro abgesenkt und erhöhen den Zuschuss von zehn auf 20 Prozent der Investitionssumme. Sollten dafür mehr Mittel im Förderprogramm erforderlich sein, unterstützen wir Bauministerin Hendricks ausdrücklich.“

Kabinettsbeschluss "Wohnungseinbrüche": Thomas de Maizière und…

Video: „Wir bestrafen Einbrecher mit der ganzen Härte des Gesetzes“, sagt Thomas Oppermann (SPD, Vorsitzender Bundestagsfraktion) zum Kabinettsbeschluss "#Wohnungseinbrüche". Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat ein Statement abgegeben.

Publié par PHOENIX sur mercredi 10 mai 2017

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