Über 150.000 Menschen haben unterschrieben – weg mit § 219a StGB.

„Über 150.000 Menschen haben für eine Streichung des Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch unterschrieben und fordern damit die ersatzlose Abschaffung des sogenannten Werbeverbots von Schwangerschaftsabbrüchen. Heute Morgen wurden Kistenweise Unterschriften der Petition der Gießener Ärztin Kristina Hänel zur Abschaffung dieses unsäglichen Paragraphen an uns Abgeordnete übergeben. Und damit auch ein Auftrag: Wir müssen nun die Forderung in parlamentarisches Handeln übersetzen. DIE LINKE hat bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Besser noch wäre eine gemeinsame Initiative über Fraktionsgrenzen hinweg. Die Chancen dafür stehen gut, entsprechende Gespräche stehen an“, so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Übergabe der Petition zur Streichung des §219a aus dem StGB.

Möhring weiter:

„Schwangerschaftsabbrüche gehören ganz grundsätzlich nicht ins Strafgesetzbuch. Der Paragraph 291a ist aber erst recht nicht haltbar. Es ist absolut widersprüchlich, wenn Schwangerschaftsabbrüche erlaubt sind, Frauen sich dann aber nicht darüber informieren können. Und es ist genauso absurd, wenn Ärztinnen und Ärzte nicht über die medizinischen Leistungen, die sie anbieten, informieren dürfen. Dass hier Handlungsbedarf im Sinne des Selbstbestimmungsrechts von Frauen besteht, ist so offensichtlich, dass ich sehr zuversichtlich bin, dass dieser Paragraph bald der Geschichte angehören wird.“

„Abtreibungen dürfen kein Geschäftsmodell werden.“
Rot-Rot-Grün will sich der Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche anschließen. Dazu sagte die Berliner CDU-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Prof. Monika Grütters:

 

„Es ist und bleibt in diesem Land jeder einzelnen Frau überlassen, sich für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden. In der neu angestoßenen Debatte geht es also nicht um die Entscheidungsfreiheit der Frau, sondern darum, Schwangerschaftsabbrüche in Zukunft geschäftsfördernd und legal bewerben zu dürfen. Die gesetzlichen Regelungen, ob und unter welchen Umständen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei ist, fußen auf einem Bundesverfassungsgerichtsurteil. Dieses stellt fest, dass das sich im Mutterleib entwickelnde Leben als selbstständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung steht. Im Sinne der bestehenden Rechtslage steht die CDU weiterhin fest für den Schutz ungeborenen Lebens und ist gegen eine Änderung des §219a StGB. Schwangerschaftsabbrüche müssen weiterhin mit Sensibilität behandelt werden. Es darf kein Geschäftsmodell gefördert werden, das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht.
Aus gutem Grund hat sich die SPD im Bundestag kurz vor den Sondierungsgesprächen gegen die Einbringung eines Antrages dieser Art entschieden. Diesem Beispiel sollte auch die Berliner SPD folgen.“

 

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beibehalten.

219a StGB ist konsequenter Bestandteil der Beratungslösung.

In der aktuellen Diskussion um Paragraf 219a des Strafgesetzbuches fordert die Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das dort verankerte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche unverändert beizubehalten. Dazu erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag:

„§ 219a StGB, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, muss unverändert beibehalten werden. Das Werbeverbot ist ein wichtiger und konsequenter Bestandteil des guten Kompromisses zum Schwangerschaftsabbruch, den wir nach langem Ringen mit der Beratungslösung gefunden haben. Mit ihm kommen wir unserem Schutzauftrag für das ungeborene Leben nach. Gleichzeitig werden wir der Not ungewollt Schwangerer gerecht.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist rechtswidrig. Nach § 218a StGB bleibt er aber in eng begrenzten Ausnahmen straffrei, wenn sich die Schwangere in den ersten zwölf Wochen hat beraten lassen. Diese eng begrenzten Ausnahmen lassen wir bewusst zu. Frauen, die sich in einer Notsituation nicht anders als für den Abbruch einer Schwangerschaft entscheiden können, brauchen den Zugang zu ärztlicher und psychologischer Betreuung und müssen den Abbruch sicher durchführen lassen können.

Dabei kann der Stellenwert der Beratung nicht hoch genug eingeschätzt werden. Schließlich ist die Schwangere in einem Konflikt, der mit großen psychischen Belastungen einhergeht. Die Beratung muss von einer Person vorgenommen werden, die nicht den Abbruch durchführt. Die damit einhergehende Unabhängigkeit und auch nötige Bedenkzeit sind wichtige Komponenten, damit die Betroffene eine fundierte Entscheidung in einer schweren Notsituation treffen kann. Es ist daher nur folgerichtig, dass die Information über mögliche Ärztinnen für einen späteren Abbruch im Rahmen des Beratungsgespräches erfolgt. Deshalb gehört das Werbeverbot zur Beratungslösung dazu.“

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*