Übergriffe auf Schutzbefohlene – Haftbefehle gegen die Leiter einer Wohngruppe in Gifhorn.

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim führt ein Ermittlungsverfahren gegen ein Ehepaar aus dem Raum Gifhorn, das seit etwa 25 Jahren eine Wohngruppe für hilfebedürftige Menschen betreut hat. Über einen Zeitraum von mehreren Jahren (1998-2007) sollen insgesamt vier weibliche Mitglieder der Wohngruppe zeitweise sexuell missbraucht und misshandelt worden sein. Als Haupttäter gilt der beschuldigte Ehemann. Der Ehefrau wird zur Last gelegt, sich in einem Fall an den Misshandlungen beteiligt zu haben und in vier Fällen gegen einzelne Misshandlungen durch den Mann entgegen ihrer gesetzlichen Pflicht nichts unternommen zu haben, obwohl ihr die Taten nicht verborgen geblieben waren.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hildesheim am 13.03.2019 Haftbefehle gegen die Beschuldigten erlassen. Gegen den Ehemann besteht der dringenden Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern in elf Fällen (in einem Fall tateinheitlich mit Misshandlung von Schutzbefohlenen) sowie in weiteren vier Fällen der Verdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen. Gegen die Ehefrau erging Haftbefehl wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in fünf Fällen. Im Hinblick auf die zu erwartenden Verurteilungen zu langjährigen Freiheitsstrafen besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr.

Die Ermittlungen der Polizeiinspektion Gifhorn begannen im Januar 2019, nachdem eine Frau, die ehemals in der Wohngruppe untergebracht war, Strafanzeige erstattet hatte. Bei mehreren Hausdurchsuchungen wurde Beweismaterial gefunden, das den Tatverdacht untermauerte. Unter anderem handelte es sich um umfangreiche Dokumente sowie Datenträger mit einem Gesamtvolumen von mehr als 90 Terabyte. Die vollständige Auswertung dieser Beweismittel wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Hierbei wird die 14-köpfige Ermittlungsgruppe der Polizeiinspektion Gifhorn durch insgesamt 16 Beamtinnen und Beamte aus verschiedenen Dienststellen der Polizeidirektion Braunschweig unterstützt.

Die Arbeit der Ermittlungsgruppe konzentriert sich nunmehr auch darauf, alle früheren Bewohnerinnen und Bewohner der Wohngruppe namhaft zu machen und als Zeugen zu vernehmen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Ermittlungen Hinweise auf weitere Straftaten der Beschuldigten zutage fördern werden. Die Geschädigten waren bei Begehung der Taten ganz überwiegend noch im Kindesalter. Schon deshalb ist bei der Veröffentlichung von Informationen aus Gründen des Opferschutzes große Zurückhaltung geboten. Einzelheiten über die Ausführung der Taten werden daher nicht mitgeteilt.

 

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