Umsetzung von EU-Recht: EU-Kommission mahnt Deutschland wegen Anerkennung von Berufsqualifikationen und Arbeitsschutzvorgaben.

Die Europäische Kommission hat Deutschland heute im Rahmen ihres monatlichen Pakets der Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung von EU-Regeln in zwei Bereichen aufgefordert. Zum einen geht es um die EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht hätten umgesetzt werden müssen. Deutschland und 13 andere EU-Länder hätten dies bisher nicht getan. Im zweiten Fall aus dem Bereich Arbeitsschutz geht es um die Umsetzung der Richtlinie über Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Richtlinie). Mehr als ein Jahr nach Fristende habe Deutschland bei der Kommission noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der hier vereinbarten Vorgaben gemeldet.

In beiden Fällen hat die Kommission der Bundesrepublik heute eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren. Die Bundesrepublik Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Andernfalls kann die Europäische Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben.

Richtlinie 2013/55/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen bietet ein modernes, EU-weites System für die Anerkennung von Berufsqualifikationen, vereinfacht die bestehenden Vorschriften und beschleunigt die Anerkennungsverfahren. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass qualifizierte Fachkräfte, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten möchten, die Anforderungen des Gastlandes einhalten.

Mit der CLP-Richtlinie (Richtlinie 2014/27/EU) wurden mehrere Binnenmarktvorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe ersetzt, um sie mit der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) in Einklang zu bringen. Diese Verordnung trat am 20. Januar 2009 in Kraft und passt das Unionssystem der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an das Global Harmonisierte System der Vereinten Nationen (Globally Harmonised System, GHS) an.

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