Urteil verkündet im Verfahren wegen Wahlfälschung gegen Wahlbewerber der Linkspartei.

OSNABRÜCK. Die 12. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat heute im Verfahren wegen des Verdachts der Wahlfälschung das Urteil verkündet (Az. 12 KLs 4/17): Danach hat die Kammer vier der Angeklagten u.a. der Wahlfälschung für schuldig befunden. Gegen diese Angeklagten hat die Kammer (Gesamt-) Freiheitsstrafen von sieben Monaten und einer Woche bis zu einem Jahr und sechs Monaten verhängt. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Daneben hat das Gericht als Nebenfolge entschieden, dass die vier Angeklagten für einen Zeitraum von vier Jahren ihre Wählbarkeit verlieren. Den fünften Angeklagten hat das Gericht u.a. wegen Beihilfe zur Wahlfälschung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 25,- € verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im August und September 2016 im Zuge der niedersächsischen Kommunalwahlen im Bezirk Quakenbrück in unzulässiger Weise den Ausgang der Wahl beeinflusst haben. Die Angeklagten hätten Wähler beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen insoweit manipuliert, als sie entweder selbst die Wahlscheine und Stimmzettel ausgefüllt hätten oder die Wähler in ihrem Beisein dazu gebracht hätten, die Stimmzettel entsprechend ihren Vorstellungen auszufüllen.

Im Rahmen der Hauptverhandlung hat die Kammer insgesamt 65 Zeugen vernommen. Dabei wichen die Zeugenangaben nach der mündlichen Urteilsbegründung im Rahmen der Hauptverhandlung in vielen Fällen erheblich ab von denjenigen Angaben, die die Zeugen im Rahmen der polizeilichen Vernehmung gemacht haben. Für die Verurteilung hat die Kammer in einigen Fällen die Zeugenangaben der polizeilichen Vernehmungen zugrunde gelegt, weil sie aufgrund verschiedener Indizien davon überzeugt war, dass diese Angaben dem tatsächlichen Geschehensablauf entsprechen.

Im Rahmen der Urteilsbegründung hat die Kammer insbesondere herausgestellt, dass es sich bei vier der Angeklagten um Wahlbewerber gehandelt habe, denen eine besondere Vorbildfunktion zukomme. Das Vertrauen in die demokratischen Institutionen werde erschüttert, wenn Wahlbewerber gegen fundamentale Grundsätze des Wahlrechts verstießen. Das Gericht hat es vor diesem Hintergrund für erforderlich, aber auch angemessen gehalten, neben den verhängten Freiheitsstrafen den Angeklagten das passive Wahlrecht für einen Zeitraum von vier Jahren abzuerkennen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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