Statements zum Insolvenzverfahren bei Air Berlin – Kredit verschaffe Zeit.

Air-Berlin hat heute Insolvenz angemeldet. 150 Millionen Euro Bundesbürgschaft sollen den Flugbetrieb aufrechterhalten, damit u.a. Urlauber wieder nach Hause kommen. Der „Pleite-Geier“ Lufthansa schwebt bereits über dem Schrotthaufen von Air-Berlin und hat angekündigt, Teile davon zu übernehmen.

Amtsgericht Charlottenburg: Air Berlin stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung.

Beim Amtsgericht Charlottenburg sind heute Anträge der Fluggesellschaft Air Berlin PLC & CO Luftverkehrs KG und ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin), der Air Berlin PLC eingegangen, das Insolvenzverfahren über ihr jeweiliges Vermögen zu eröffnen und Eigenverwaltung anzuordnen.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat daraufhin heute für beide Gesellschaften (Schuldnerinnen) einen vorläufigen Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Lucas F. Flöther, Wallstraße 14, 10179 Berlin, bestimmt und Eigenverwaltung angeordnet.

Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen 36a IN 4295/17 betreffend die KG und 36a IN 4301/17 betreffend die Komplementärin, Beschlüsse vom 15. August 2017

Priorität liege jetzt auf der Sicherung der Arbeitsplätze

Vor dem Hintergrund des Insolvenzverfahrens, das durch einen Antrag der Geschäftsführung von Air Berlin heute eingeleitet wurde, betont Christine Behle, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleitungsgewerkschaft (ver.di): „Das ist ein harter Schlag für die Beschäftigten von Air Berlin. Unsere Priorität liegt jetzt auf der Sicherung der Arbeitsplätze. Air Berlin muss umfassend für Transparenz sorgen und alle notwendigen Informationen vorlegen.“

Das Unternehmen strebe nach Kenntnis von ver.di ein Insolvenzverfahren in Eigenregie an, bei dem ein Generalbevollmächtigter gemeinsam mit dem Management in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten eine Lösung sucht. Dadurch könne das sogenannte Grounding, also das sofortige Beenden des Flugbetriebs verhindert und nach Plänen und Möglichkeiten für das Unternehmen und die Beschäftigten gesucht werden.

„Wir haben große Sorge um die Arbeitsplätze der Beschäftigten“, so Behle. „Wir erwarten von Air Berlin, dass vorrangig die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden und das Unternehmen mit Hochdruck daran arbeitet, tragfähige und gute Konzepte zu entwickeln, um möglichst viele Arbeitsplätze zu retten. Dazu bedarf es einer Transparenz und der Einbeziehung der Gewerkschaft in die weiteren Planungen.“

Beschäftigte dürfen nicht für Air-Berlin-Desaster büßen

„Der Crash von Air Berlin hat sich schon lange abgezeichnet, denn schon unter Chaos-Manager Hartmut Mehdorn wurden die Weichen auf Absturz gestellt. Es muss jetzt unbedingt verhindert werden, dass die Beschäftigten die Zeche für ihre Vorgesetzten bezahlen. 8.600 Beschäftigte und ihre Familien dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden“, erklärte Herbert Behrens, Obmann der Linksfraktion im Verkehrsausschuss des Bundestages, anlässlich des heute von Air Berlin gestellten Insolvenzantrages.

Behrens weiter:

„Die Insolvenz der zweitgrößten Fluggesellschaft in Deutschland ist auch Ausdruck eines gnadenlosen Wettbewerbs im Luftverkehrsbereich, der durch Deregulierungen seit Jahren angeheizt wird. Vor allem die durch die EU-Gesetzgebung geschaffenen Grauzonen, in denen prekäre Beschäftigungsverhältnisse und unlautere Geschäftspraktiken gedeihen, müssen jetzt endlich beseitigt werden. Eine Abkehr vom neoliberalen Luftverkehrswachstumsmodell ist überfällig. Denn dieses zerstört nicht nur die Umwelt, sondern bedroht auch die Existenz tausender Menschen, die täglich gute Arbeit leisten.“

Sicherheit für Kunden von Air Berlin
Übergangskredit der Bundesregierung ermöglicht Fortführung des Flugbetriebes

Die Bundesregierung hat Air Berlin einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro gewährt. Hierzu erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Daniela Ludwig:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung die Reisenden in dieser schwierigen Situation nicht im Stich lässt und Air Berlin mit einem Übergangskredit die Möglichkeit eröffnet, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. In der jetzigen Situation ist es wichtig, alles dafür zu tun, negative Auswirkungen für die Kunden der Airline zu vermeiden. Durch Flugausfälle und Verspätungen ist in der Vergangenheit bereits Vertrauen der Fluggäste verloren gegangen. Der klare Schnitt, der jetzt vorgenommen wurde, bietet die Chance zu einem Neustart.“

Air Berlin-Insolvenz: Kredit verschaffe Zeit

Die Bürgschaft des Bundes für Air Berlin verhindere Chaos für deutsche Urlauber und verschaffe dem Unternehmen Luft für die anstehenden Verhandlungen. Diese Zeit müsse im Sinne der 8.500 Beschäftigten genutzt werden.

Carsten Schneider, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Johannes Kahrs, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion erklärten hierzu:

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die heute von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries verkündete Entscheidung, dass der Bund für einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro an Air Berlin bürgt. Ohne diese Kreditbürgschaft hätte Air Berlin sofort den Flugverkehr einstellen müssen und ein Chaos für viele deutsche Urlauber mitten in der Ferienzeit gedroht. Wir wollen nicht zulassen, dass Menschen in ihrem hart verdienten Urlaub auf Flughäfen auf der ganzen Welt stranden.

Der mit der Bürgschaft des Bundes besicherte Kredit der KfW soll Air Berlin die notwendige Zeit verschaffen, um die Verhandlungen mit Etihad und Lufthansa erfolgreich zu führen. Diese Zeit muss jetzt auf allen Seiten konstruktiv genutzt werden. Neben der wirtschaftlichen Bedeutung für die deutsche und europäische Luftfahrtwirtschaft ist Air Berlin vor allem auch Arbeitgeber für rund 8.500 Menschen.“

Air Berlin: Kredit mit Bedingungen

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion erklärte:

„Der heute von der Bundesregierung für Air Berlin gewährte Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro stellt ein geordnetes Insolvenzverfahren unter laufendem Betrieb sicher. Dabei ist die vorrangige Rückzahlung der Steuermittel aus der Insolvenzmasse sicherzustellen.“

Lühmann weiter:

„Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung in ihrer Entscheidung, einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro für Air Berlin zu gewähren. Der heutige Insolvenzantrag der Fluggesellschaft erfordert aus unserer Sicht eine derartige Sofortmaßnahme, damit der Betrieb in den nächsten Wochen sichergestellt werden kann. Dadurch können viele tausende Kundinnen und Kunden weiterhin ihre gebuchten Flugverbindungen nutzen.

Wichtig ist jedoch, dass dieser Kredit vorrangig zurückzuzahlen ist; schließlich handelt es sich hierbei um Steuergelder, die vor den Interessen der Anteilseigner zu bedienen sind. Da durch diese Gelder jedoch der Wert des Unternehmens erhalten wird, kann ein geordneter Verkauf von Air Berlin an einen oder mehrere Interessenten stattfinden. Daher stellt diese Maßnahme auch insbesondere für die Rettung von Arbeitsplätzen eine wichtige Basis dar. Wir wollen die Beschäftigten von Air Berlin nicht alleinlassen.“

Zügige Weichenstellungen für einen wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland.
Sicherheit für Reisende und Klarheit für Mitarbeiter.

Zu dem von der Bundesregierung bewilligten Überbrückungskredit erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs:

„Der Insolvenzantrag von Air Berlin ist eine Zäsur für den Luftverkehrsstandort Deutschland, auch wenn er nicht ganz überraschend kam. Natürlich ist ein Insolvenzantrag nie eine gute Nachricht. Allerdings bietet das jetzt anstehende Verfahren auch Chancen, möglichst weite Unternehmensteile und Arbeitsplätze zu erhalten. Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben rasch Klarheit darüber verdient, dass sie eine gute berufliche Zukunft haben. Angesichts ihrer außerordentlich guten Qualifikation sollten wir zuversichtlich sein.

Entscheidend sind rasche Fortschritte in den Verhandlungen von Air Berlin mit anderen Airlines. Zügige Weichenstellungen sind auch im Sinne eines dauerhaft wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandortes Deutschland wichtig.

Das kurzfristige Vorgehen der Bundesregierung mit einem Übergangskredit ist nachvollziehbar. Die Flugreisenden müssen sich auf ihre Flüge verlassen können – gerade die vielen Familien, die derzeit im Urlaub sind. Wichtig ist jetzt aber, dass Air Berlin für den Bund nicht zu einer Dauerbaustelle wird. Die Bundesregierung muss Wettbewerbsrechts- und Beihilfefragen sauber im Blick behalten. Für eine weitergehende finanzielle Intervention der Bundesregierung sehe ich derzeit keinerlei Veranlassung.“

Siehe auch: http://mailing.hr-online.de/d/d.html?q00bgxfq00jgz000d0000000000000000hbt4kx0665

Ebenso: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/air-berlin-insolvenz-ryanair-reicht-kartellbeschwerde-ein-a-1163026.html

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