Verlagsgesellschaft Madsack reicht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Landeshauptstadt Hannover ein.

Verlagsgesellschaft wendet sich gegen Äußerung in Pressemitteilung der Landeshauptstadt Hannover, wonach die HAZ im Verdacht stehe, mit illegal beschafften Informationen die Unschuldsvermutung im Ermittlungsverfahren gegen OB Schostok zu unterlaufen.
Am heutigen Nachmittag ist beim Verwaltungsgericht Hannover ein Antrag der Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co.KG auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Landeshauptstadt Hannover eingegangen. Die Verlagsgesellschaft wendet sich gegen verschiedene, in einer Pressemitteilung der Landeshauptstadt vom 13. August 2018 getätigte Äußerungen. In dieser heißt es u.a., dass die Zeitung in Verdacht stehe, mit illegal beschafften Informationen die Unschuldsvermutung im Verfahren gegen Oberbürgermeister Schostok zu unterlaufen und dass ein Redakteur der HAZ sich mutmaßlich illegal Zugang zu Akten aus dem Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Schostok verschafft habe. Darüber hinaus führt die Pressemitteilung aus:

„Oberbürgermeister Schostok dazu: „Es besteht der Verdacht, dass unter dem Deckmantel der Pressefreiheit mit aus dem Zusammenhang gerissenen angeblichen Enthüllungen gezielt die Unschuldsvermutung unterlaufen werden soll“.

„Die neuerliche Skandalisierung überschreitet unserer Meinung nach die Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung“, so Oberbürgermeister Schostok weiter.“

Die Verlagsgesellschaft Madsack begehrt, dass die Landeshauptstadt es unterlässt, diese Äußerungen weiter zu behaupten und/oder zu verbreiten. Sie ist der Auffassung, die Landeshauptstadt Hannover greife in ihre grundrechtlich geschützte Pressefreiheit ein.

Das Verfahren wird von der für das Presserecht zuständigen 6. Kammer des Verwaltungsgerichts unter dem Aktenzeichen 6 B 5193/18 bearbeitet.

 

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