Vorstellung des Geschäftsberichts des Bundessozialgerichts für das Jahr 2017.

Der Präsident des Bundessozialgerichts Dr. Rainer Schlegel stellte am heutigen Vormittag im Rahmen des Jahrespressegesprächs auch den Geschäftsbericht des Bundessozialgerichts für das vergangene Jahr vor. „Die Bilanz für 2017 weist aus, dass das Bundessozialgericht seinen Rechtsprechungsauftrag auch in diesem Berichtsjahr sehr gut erfüllt hat“, so der Präsident in seinem Resümee.
Im Jahr 2017 lag der Geschäftsanfall beim Bundessozialgericht mit 3.633 Neueingängen in sämtlichen Verfahrensarten etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Während die Eingänge bei den Revisionen gegenüber 2016 um 6,6 % gestiegen sind, machte sich bei den Nichtzulassungsbeschwerden ein leichter Rückgang um 6,2 % bemerkbar.
Erledigt wurden 2017 insgesamt 347 Revisionen (gegenüber 313 im Vorjahr); bei den Nichtzulassungsbeschwerden belief sich die Erledigungszahl auf 2.029 (2016: 2.518). Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den im Jahr 2017 erledigten Revisionen betrug 10,9 Monate; 55,9 % der Verfahren wurden innerhalb eines Jahres entschieden. Trotz der weiterhin hohen Eingangszahlen konnten auch die Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zeitnah, nämlich in durchschnittlich 3,6 Monaten einer Entscheidung zugeführt werden. 98 % aller Beschwerdeverfahren sind innerhalb eines Jahres, 80 % innerhalb von sechs Monaten beendet worden.
Deutlich angestiegen sind nochmals die Anhörungsrügeverfahren (409 im Jahr 2017 gegenüber 303 im Vorjahr), mit denen die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht werden kann, wenn gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel nicht mehr gegeben ist. 384 dieser Verfahren wurden noch im gleichen Jahr erledigt.
Abschließend nahm Präsident Dr. Schlegel zu den Vorgängen um die Strafanzeige eines Berliner Krankenhauses gegen Richter des 1. Senats des Bundessozialgerichts wegen Rechtsbeugung und die Haltung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu einem in der Zeitschrift „das Krankenhaus“ veröffentlichten Artikel eines früheren Vorsitzenden Richters am Bundessozialgericht Stellung. Er betonte, das in diesem Artikel unter anderem zum
Ausdruck gebrachte Ansinnen, das Präsidium des Gerichts möge Streitigkeiten aus dem Leistungserbringerrecht der gesetzlichen Krankenversicherung einem anderen Senat zuweisen, wiege schwer. Denn die richterliche Unabhängigkeit sei verfassungsrechtlich verbürgt und schütze Richterinnen und Richter gerade auch davor, Zuständigkeiten zu verlieren, nur weil die Entscheidungen Beteiligten unliebsam sind. In einem mit der Leitung der Deutschen Krankenhausgesellschaft geführten Gespräch habe diese deutlich gemacht, dass sie zwar an ihrer inhaltlichen Kritik festhalte, aber die richterliche Unabhängigkeit respektiere. Sie fordere weder eine Umverteilung der Geschäfte des Bundessozialgerichts noch teile sie den Vorwurf der Rechtsbeugung.

Übersicht über die Geschäftsentwicklung beim Bundessozialgericht (Zahlen für 2016 in Klammern)
Verfahrensart Stand 1.1.2017
Neueingänge Erledigungen Stand 31.12.2017
Revisionen 302 (281) 356 (334) 347 (313) 311
Nichtzulassungs- beschwerden
647 (966) 2.062 (2.199) 2.029 (2.518) 680
Klagen 0 (1) 8 (1) 4 (2) 4
Anhörungsrügen 26 (53) 409 (303) 384 (331) 51
Sonstige Verfahren
138 (137) 798 (854) 801 (857) 135
Summe 1.113 (1.438) 3.633 (3.691) 3.565 (4.021) 1.181

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