Finanzen/Antwort.
Berlin: (hib/HLE). Die Bundesregierung hat in einer Antwort (21/2383)
auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2081)
Angaben zur Verwendung der Mittel aus dem Vermögen der Parteien- und Massenorganisationen der ehemaligen DDR gemacht. So werde das Vermögen der Parteien und der ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen, das am 7. Oktober 1989 bestanden habe (PMO-Vermögen), durch die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) treuhänderisch verwaltet. Bei den neuen Ländern und Berlin seien die Finanzministerien für die Verwaltung der von der BvS an die Länder ausgekehrten PMO-Mittel zuständig. Zu den mit PMO-Mitteln finanzierten Projekte gehörten Bauprojekte, die Förderung im kulturellen und schulischen Bereich, Wissenschaftsprojekte, Projekte des Nahverkehrs, der Bau und die Reparatur von Spiel- und Sportplätzen und vieles mehr.
