Aktuelle Mitglieder des Vorstands der AUDI AG seien nach wie vor nicht unter den Beschuldigten.
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre betreffend AUDI-Motoren wurden heute die Privatwohnungen und in einem Fall auch der Arbeitsplatz von drei weiteren Beschuldigten durchsucht, nachdem die Staatsanwaltschaft München II beim Amtsgericht München entsprechende Beschlüsse erwirkt hatte. Bei zwei dieser Beschuldigten handele es sich um ehemalige Mitglieder des Vorstands der AUDI AG.
Hinsichtlich des Gegenstands der Ermittlungen wurde auf die Pressemitteilung vom 06.02.2018 verwiesen. Es bestehe der Verdacht, dass die vorgenannten Beschuldigten für das Inverkehrbringen zumindest eines wesentlichen Teils der mit manipulativer Abgassteuerungssoftware ausgestatteten Kraftfahrzeuge mitverantwortlich waren.
Weitergehende Auskünfte wurden „mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen“ nicht gemacht.